Anfrage:
- Wie sieht die Verwaltung die bauliche Entwicklung des Geländes des ehemaligen Instandsetzungswerkes Andershof im Bereich Boddenweg?
- Sind sämtliche Diskrepanzen zwischen den Eigentümer und der Hansestadt Stralsund zwischenzeitlich ausgeräumt?
- Welche Möglichkeiten gibt es für die Verwaltung der Hansestadt Stralsund bei einer Gefahrenabwendung (alte Pappeln) den Eigentümer des betreffenden Grundstückes zum Handeln zu zwingen?
Herr
Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der
Flächennutzungsplan der Hansestadt weist für das Areal des ehemaligen
Instandsetzungswerkes die Kategorie “Gemischte Baufläche“ aus. Vorstellbar ist beispielsweise
die Ergänzung der angrenzenden baulichen Nutzungen, d.h. Wohnen oder
nichtstörendes Gewerbe. Die städtebauliche Neuordnung dieses Bereichs setzt
aber zunächst den Abriss der Gebäude, massive Entsiegelung der Flächen,
Bewältigung der Altlastenproblematik und schließlich die Aufstellung eines
Bebauungsplans voraus. Die Hansestadt
bemüht sich, Investoren für den Standort zu interessieren.
zu 2.
Hierzu
können im öffentlichen Teil keine Aussagen getroffen werden.
zu 3.
Zur
Durchsetzung der Gefahrenabwehr kann die Hansestadt eine ordnungsrechtliche
Verfügung gegen den Eigentümer erlassen und ggf. von einer Ersatzvornahme
Gebrauch machen. In diesem Bereich wurden die Pappeln durch den Baumkontrolleur
jedoch im vergangenen Jahr überprüft und für standsicher befunden, so dass zur
Zeit keine Gefährdung und somit keine Veranlassung für Gefahrenabwehr erkennbar
ist.
Herr
Adomeit teilt mit, dass die benachbarten Kleingärtner von herabfallenden Ästen
berichtet hätten.
Weiter
informiert er über einen Vor-Ort-Termin, während dem seitens der Stadt
zugesichert wurde, den Eigentümer anzuschreiben.
Herr
Wohlgemuth wird die Problematik nochmals prüfen lassen.
Auf die beantragte Aussprache wird vom Einreicher verzichtet.