Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Wie sieht die Verwaltung die bauliche Entwicklung  des Geländes des ehemaligen Instandsetzungswerkes Andershof im Bereich Boddenweg?
  2. Sind sämtliche Diskrepanzen zwischen den Eigentümer und der Hansestadt Stralsund zwischenzeitlich ausgeräumt?
  3. Welche Möglichkeiten gibt es für die Verwaltung der Hansestadt Stralsund bei einer Gefahrenabwendung (alte Pappeln) den Eigentümer des betreffenden  Grundstückes zum Handeln zu zwingen?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt weist für das Areal des ehemaligen Instandsetzungswerkes die Kategorie “Gemischte Baufläche“ aus. Vorstellbar ist beispielsweise die Ergänzung der angrenzenden baulichen Nutzungen, d.h. Wohnen oder nichtstörendes Gewerbe. Die städtebauliche Neuordnung dieses Bereichs setzt aber zunächst den Abriss der Gebäude, massive Entsiegelung der Flächen, Bewältigung der Altlastenproblematik und schließlich die Aufstellung eines Bebauungsplans voraus.  Die Hansestadt bemüht sich, Investoren für den Standort zu interessieren.

 

zu 2.

Hierzu können im öffentlichen Teil keine Aussagen getroffen werden.

 

zu 3.

Zur Durchsetzung der Gefahrenabwehr kann die Hansestadt eine ordnungsrechtliche Verfügung gegen den Eigentümer erlassen und ggf. von einer Ersatzvornahme Gebrauch machen. In diesem Bereich wurden die Pappeln durch den Baumkontrolleur jedoch im vergangenen Jahr überprüft und für standsicher befunden, so dass zur Zeit keine Gefährdung und somit keine Veranlassung für Gefahrenabwehr erkennbar ist.

 

Herr Adomeit teilt mit, dass die benachbarten Kleingärtner von herabfallenden Ästen berichtet hätten.

Weiter informiert er über einen Vor-Ort-Termin, während dem seitens der Stadt zugesichert wurde, den Eigentümer anzuschreiben.

Herr Wohlgemuth wird die Problematik nochmals prüfen lassen.

 

Auf die beantragte Aussprache wird vom Einreicher verzichtet.