Anfrage:
1. Ist es zeitnah geplant die Zufahrt zum barrierefreien Strandzugang zu
sanieren?
2. Gehört die Straße zum städtischen Eigentum? Wenn nein, wem gehört die
Straße?
Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:
Bei der Straße zum
Strandbad handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche. Sie verläuft
durchgängig auf einem städtischen Grundstück.
Mit dem grundhaften
Ausbau der Straße soll im Frühjahr nächsten Jahres begonnen werden. Mit der
Erarbeitung der erforderlichen Planungsunterlagen wurde bereits begonnen.
Auf die beantragte Aussprache wird vom Einreicher verzichtet.