Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:


1. Ist es zeitnah geplant die Zufahrt zum barrierefreien Strandzugang zu sanieren?

2. Gehört die Straße zum städtischen Eigentum? Wenn nein, wem gehört die Straße?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Bei der Straße zum Strandbad handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche. Sie verläuft durchgängig auf einem städtischen Grundstück.

Mit dem grundhaften Ausbau der Straße soll im Frühjahr nächsten Jahres begonnen werden. Mit der Erarbeitung der erforderlichen Planungsunterlagen wurde bereits begonnen.

 

Auf die beantragte Aussprache wird vom Einreicher verzichtet.