An Herrn Nachtwey wurde herangetragen, dass Caravans in der Mühlenstraße parken würden. Herr Höhendorf erklärt, dass ein Durchfahrtverbot nicht an den Zweck des Fahrzeuges festgemacht werden kann, höchstens am Gewicht des Fahrzeuges. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit einer Beschränkung.