Auf die Frage von Herrn Lastovka antwortet Herr Höhendorf, dass das Halten auf der Straße grundsätzlich erlaubt ist, wenn niemand davon nachhaltig beeinträchtigt wird. Ausnahmen bilden verkehrsrechtliche und polizeirechtliche Anordnungen sowie Regelungen in der Straßenverkehrsordnung.

Herr Lastovka fragt, ob Stadtrundfahrten genehmigungspflichtig sind. Nach dem Personenbeförderungsgesetz muss eine Konzession vorliegen. Diese Konzession ist bundesweit gültig. Dabei spielt es keine Rolle um was für ein Fahrzeug es sich handelt.

Herr Lastovka möchte wissen, ob die Stadt regelungsbefugt ist. Herr Höhendorf verneint dies.