Sitzung: 04.11.2015 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 0045/2015
Herr Hilbert erklärt, dass sich die 2. Beteiligung zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm ausschließlich auf die Energiewende bezieht. Es wurden zwei Programmsätze einschließlich Begründung eingefügt („planerische Öffnungsklausel für Altgebiete“ und „Sicherung der wirtschaftlichen Teilhabe von Bürgern und Kommunen“) sowie „die vollständige Überplanung der Planungsregion Vorpommern hinsichtlich der Ausweisung von Eignungsgebieten“. Es gibt 54 neu ausgewiesene Gebiete. Die Stadt hat angeregt, dass Windkraftanlagen im Altgebiet Altefähr eine Höhe von 70m nicht übersteigen sollen. Dies ist notwendig um den Blick auf die Silhouette der Altstadt, von Altefähr aus, nicht zu gefährden.
Herr Suhr fragt nach, ob die Stadt die Konsequenzen einer Höhenbegrenzung in Ihre Überlegungen mit einbezogen hat. Herr Suhr äußert Bedenken, dass aufgrund solcher Einschränkungen zukünftig nur noch wenige Eignungsgebiete ausgewiesen werden können.
Herr Hilbert erklärt, dass die bereits vorhandenen Windkrafträder in Altefähr 70m hoch sind und dies noch als verträglich gilt. Diese Höhe soll auch bei einem Repowering nicht überschritten werden. Zu weiteren Eignungsgebieten hat die Stadt keine Stellung bezogen, da sie von diesen nicht direkt betroffen ist.
Auf den Einwand von Herrn Suhr erwidert Herr Wohlgemuth, dass sich die Höhenbegrenzung ausschließlich auf den Standort Altefähr bezieht.
Herr Meißner hätte sich eine noch striktere Stellungnahme in Bezug auf die Höhenbegrenzung in Altefähr vorstellen können um die Position der Stadt hervorzuheben.
Herr Suhr merkt an, dass wenn jede zweite Kommune im Land solche Einschränkungen vornehmen würde, keine Versorgung mit Windenergie möglich wäre.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0045/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.
Abstimmung: 5 Zustimmungen 1 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltungen