Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt der Landesregierung und den demokratischen Fraktionen des
Landtages folgenden Beschluss zu übermitteln und die Landesregierung zu einer
Stellungnahme aufzufordern:
1.
Die Bürgerschaft
kritisiert, dass im Rahmen der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2016
auf eine Verbandsanhörung verzichtet wurde. Die Bürgerschaft macht darauf
aufmerksam, dass sie zukünftig im Sinne eines positiven Zusammenwirkens
zwischen Land und Kommunen eine entsprechende Beteiligung erwartet.
2.
Die Bürgerschaft macht darauf aufmerksam, dass das vorliegende Landeshaushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz für die Jahre 2016 und 2017 den Anforderungen an eine angemessene kommunale Finanzausstattung nicht gerecht werden. Die Bürgerschaft hält eine Erhöhung der kommunalen Beteiligungsquote daher für dringend geboten, um eine lebendige und funktionierende kommunale Selbstverwaltung sicherzustellen.
Herr Suhr begründet den Antrag ausführlich.
Herr Dr. Zabel teilt mit, dass die CDU/FDP-Fraktion den Antrag unterstützen wird.
Der Präsident stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen