Herr Tanschus erläutert, dass die Hansestadt Stralsund nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz verantwortlich ist, Obdachlosigkeit zu verhindern. Herr Tanschus erklärt, dass das Ordnungsamt diese Aufgabe zusammen mit dem DRK erfüllt, welches das Obdachlosenheim in Stralsund betreibt. Er stellt in diesem Zusammenhang Herrn Hoth, Leiter der Obdachlosenunterkunft in der Mühlgrabenstraße 10, vor.

 

Herr Tanschus schildert die verschiedenen Situationen, in denen es zur Obdachlosigkeit kommen kann.

 

Herr Tanschus informiert umfassend zum Stralsunder Obdachlosenheim.

 

Herr Hoth teilt den Anwesenden die Belegungsstatistik der vergangenen Jahre mit und stellt klar, dass diese tendenziell steigend ist. 

 

Herr Hoth schildert weiter, dass die Bewohner immer jünger werden und Alkoholismus, Drogenmissbrauch und häusliche Gewalt zentrale Probleme sind. Es findet eine Zusammenarbeit mit dem Frauenschutzhaus statt. Dieses nimmt die Frauen mit Kindern auf.

 

Herr Hoth informiert die Anwesenden, dass das Obdachlosenheim für die Neuzugänge eine Kleiderkammer und eine eigene Dusche vorhält, um den Hygienestandards zu genügen. Über jeden neuen Bewohner wird eine Bewohnerakte angelegt. In diesem Zusammenhang seien die Kontakte zur JVA und zum Krankenhaus West sehr hilfreich. Herr Hoth weist dabei auf das Programm „Schwitzen statt Sitzen“ hin, das in Zusammenarbeit mit der JVA läuft. Hier hätten Häftlinge im offenen Vollzug die Möglichkeit, sechs Stunden am Tag gemeinnützige Arbeit zu leisten, wodurch ihnen ein Hafttag erlassen wird. Das Obdachlosenheim ist dabei eine mögliche Station.

 

Der Leiter schildert, dass die Verweildauer der Bewohner zwischen 14 Tagen und fünf Jahren schwankt. Die zum Teil sehr lange Verweildauer ist auch darauf zurückzuführen, dass im Falle von Mietschulden diese erst vollständig getilgt werden müssen, bevor von den Wohnungsgesellschaften neuer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Er erklärt, dass Herr Tanschus regelmäßig über die Verweildauer der Bewohner informiert wird.

 

Herr Hoth macht deutlich, dass der Genuss von hochprozentigem Alkohol im Hause verboten sei und dass dieses Verbot von den Bewohnern auch weitgehend beachtet wird.

 

Herr Tanschus macht deutlich, dass das Ordnungsamt mit dem DRK und Herrn Hoth über einen sehr verlässlichen Partner verfügt. Zusätzlich zu den Angeboten des Obdachlosenheims findet jedes Jahr im Herbst eine Konferenz des Ordnungsamtes in Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll, Bundespolizei und den Sozialverbänden statt, auf der die Hilfsangebote für die Obdachlosen im Winterhalbjahr verglichen und abgestimmt werden. Er unterstreicht abschließend, dass es in den letzten Jahren keine Fälle von erfrorenen Obdachlosen gab. 

 

Frau Ehlert bedankt sich bei Herrn Hoth für seine Arbeit und schlägt vor, der Einladung zur Besichtigung des Obdachlosenheimes bereits im Januar nachzukommen.

 

Frau Dr. Stahlberg spricht Herrn Hoth ihre Hochachtung aus. Sie erklärt, dass sie die Einrichtung kennt und stellt fest, dass die Belegungszahlen im Vergleich zu früheren Jahren mittlerweile ganzjährig hoch sind und nicht mehr nur in den Wintermonaten.

 

Auf Nachfrage von Frau Friesenhahn erklärt Herr Tanschus, dass das Ordnungsamt zur Förderung der Integrationsfähigkeit der Bewohner mit dem Jobcenter und dem Sozialamt in Kontakt steht. Eine dauerhafte Unterbringung sei nicht vorgesehen.

 

Frau Kindler fragt für Frau Quinatana Schmidt, was im Falle einer Überbelegung passiert und wie der Ausschuss unterstützend mitwirken kann. Herr Hoth antwortet, dass in einem solchen Fall ein Ein-Bett-Zimmer kurzfristig zu einem Zwei-Bett-Zimmer oder Drei-Bett-Zimmer umgewandelt wird.

 

Herr Tanschus ergänzt, dass bei Engpässen kurzfristig auch die Anmietung von Wohnraum, wie z. B. ein Hotelzimmer, möglich ist und erklärt auf Nachfrage von Frau Kindler, dass es bei der Obdachlosenunterkunft zum einen darum geht, Wohnraum zur Verfügung zu stellen und zum anderen, ein niederschwelliges Motivationsangebot zu unterbreiten, das die Bewohner wieder zu einer Integration in ein normales Wohnumfeld animiert.

 

Herr Tanschus macht deutlich, dass man in Deutschland grundsätzlich obdachlos sein darf. Genaue Angaben zur Obdachlosenanzahl in Stralsund könne er nicht machen, jedoch verweist er auf das vorherrschende Stadtbild ohne Obdachlose. 

 

Auf Nachfrage von Friesenhahn antwortet Herr Hoth, dass im Falle einer Zwangsräumung die Möbel für drei Monate kostenpflichtig eingelagert werden.

 

Die Anwesenden sind sich einig, das Obdachlosenheim im Januar zu besuchen und dort weiter über die Problematik ins Gespräch zu kommen.