Anfrage: Zum baulichen Zustand der ehemaligen Kaufhalle „Für Dich“ in der Thomas-Kantzow-Straße
- Was unternimmt die Hansestadt, um den
Schandfleck und die Gefahrenquelle der ehemaligen Kaufhalle "Für
Dich" zu beseitigen oder konsequent zu sichern?
- Wie ist der Verhandlungsstand mit dem
Eigentümer bezüglich eines Abrisses bzw. der Neubebauung?
- In welchen Abständen finden
Grundstücksbegehungen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen statt?
Herr
Steinbach beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Wie
bereits in der OZ vom 26. August 2015 zu lesen war, ist das Grundstück
verwildert und das Gebäude verwahrlost – aber gesichert. Bauaufsichtliche
Zwangsmittel können als Druckmittel zur Änderung des baulichen Zustandes nach
geltendem Recht daher nicht hinzugezogen werden.
Zu 2.
Mit dem
Eigentümer befindet sich die Bauaufsicht in Kontakt. Ein gültiger Bauvorbescheid
ist bereits abgelaufen und aus Bedarfsmangel auch verworfen. Weitere Ideen des
Eigentümers zur Nutzungsänderung/Sanierung oder Neubau wurden bis jetzt von ihm
nicht weiter verfolgt. Nach aktuellen Informationen der örtlichen Kontaktperson
des Eigentümers wird derzeit an der Finanzierung der Sanierung mit
Nutzungsänderung des Gebäudes für Kleingewerbe und Lagerflächen gearbeitet. Als
Voraussetzung für die Feststellung der Sanierungsfähigkeit gilt die für
kommende Woche geplante Überprüfung der Standsicherheit der baulichen Anlage
durch einen Statiker. Nach Vorliegen aller Voraussetzungen wird mit einem
Baubeginn innerhalb von 6 Monaten gerechnet.
Zu 3.
Regelmäßige
Bauzustandskontrollen seitens der Bauaufsicht finden in einem Turnus von ca. 2
Monaten statt. Die bisher letzte wurde am 26. August 2015 ohne
sicherheitsrelevante Feststellungen durchgeführt. Speziellen Hinweisen und
Beschwerden aus der Bevölkerung wird gesondert nachgegangen. Hierbei werden
jeweils festgestellte Sicherheitsmängel dem Eigentümer umgehend mitgeteilt und
bisher auch stets anstandslos beseitigt.
Frau Bartel dankt für die Antwort und zieht den Antrag zur Führung einer Aussprache zurück.