Sitzung: 08.10.2015 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 0037/2015
Gast: Herr Wohlgemuth, Herr Hilbert
Herr Dr. Czerwinski begrüßt die Vorgehensweise bei dem Vorhaben und fragt, ob es auch Veränderung an der Karte gab und nicht nur im Textteil.
Dazu erklärt Herr Hilbert, dass zu den Kartendarstellungen Hinweise ergangen sind. Für den Erhalt und die bedarfsgerechte Fortentwicklung der maritim-touristischen Potenziale in der Stadt sind Entwicklungsspielräume zu lassen. Dies sollte in der Karte „nördlich des Ziegelgrabens“ eingetragen werden. Es wurde sich außerdem gegen die Darstellung eines Vorbehaltsgebietes, „Landwirtschaft“ über die gesamte Stadt ausgesprochen. Nur 16% der Stadt sind landwirtschaftliche Nutzfläche.
Vorranggebiete „Trinkwasser“ zur Sicherung wichtiger Grundwasserressourcen sollen im regionalen Planungsverband verhandelt werden. Herr Dr. Czerwinski möchte wissen, ob die REWA diese Entscheidung in Bezug auf die Planbarkeit begrüßt. Darauf antwortet Herr Wohlgemuth, dass die Gültigkeit des LEP nicht gesetzlich festgelegt ist, daraus ergibt sich eine gewisse Flexibilität. Die REWA hat sich nicht negativ zu diesem Punkt geäußert.
Herr Dr. Czerwinski merkt zur neu geschaffenen Kategorie „marines Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung“ an, dass der dort geförderte Sand nicht mehr ausschließlich für den Küstenschutz verwendet werden muss. Er fragt, ob es eine Bedarfsanalyse der küstennahen Bauwirtschaft gibt, wie viel Sand dort benötigt wird. Für diese dürfen der Sand und der Kies ebenfalls verwendet werden. Herr Wohlgemuth gibt zu verstehen, dass ihm dazu nichts bekannt ist. Herr Dr. Czerwinski teilt mit, dass es zu diesem Punkt einen Änderungsantrag in der nächsten Bürgerschaftssitzung geben wird. Es soll geklärt werden, wie hoch die Bedarfe in der Bauwirtschaft sind.
Herr Meißner merkt an, dass die Stadt die geforderten Zahlen nicht liefern kann, da dies nicht in ihrer Zuständigkeit liegt. Diese Problematik ist im Bergrecht geregelt.
Herr Dr. Czerwinski erwidert, dass die Verwendung des Sandes im regionalen Planungsverband besprochen wird und sich daraus die Zuständigkeit der Hansestadt und des Landkreises ergibt.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0037/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.
6 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltungen