Sitzung: 30.09.2015 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben beendet
Gast: Herr Klar, Herr Wohlgemuth
Herr Adomeit erklärt, dass das Thema Hafenkran schon seit Jahren ein Begriff in der Hansestadt Stralsund sei. Bei der Bürgerschaftssitzung am 13.01.2013 – beim ersten Abriss – habe Herr Koos versichert, dass die anderen beiden Kräne stehen bleiben würden, da sie in einem guten Zustand seien. Herr Koos hatte in der damaligen Bürgerschaftssitzung auch zugesichert, dass die Möglichkeit bestünde, Fördermittel i. H. v. 50 % zu beantragen. Und nun sollen die Kräne nach Medienberichten doch abgerissen werden. Herr Adomeit fragt abschließend, wie sich die Sache verhält.
Herr Klar (Seehafen) äußert, dass er zum damaligen Zeitpunkt noch nicht im Amt gewesen sei und zum damaligen Vorgang keine Auskunft geben könne. Er weist jedoch darauf hin, dass die beiden Hafenkräne 5 und 9 über 50 Jahre alt seien und so verschlissen wären, dass der mit der Rekonstruierung bzw. Sicherung verbundene Aufwand exorbitant wäre. Die Kosten würden im Falle einer Sanierung bei ca. 200.000 € pro Kran liegen. Bei einer bloßen Sicherung der Standsicherheit wäre eine Kostenreduzierung möglich, jedoch würde man auch hier mit einem sechsstelligen Betrag rechnen müssen. Außerdem hätten sich die Aktivitäten der betreffenden Kräne reduziert; der Fokus liege nun auf den Liegeplätzen 14 bis 15 im Nordhafen.
Herr Adomeit meint, dass bei Betrieb der Kräne auch eine regelmäßige Wartung notwendig sei. Nach seiner Ansicht würde dazu auch eine alle zwei Jahre stattfindende TÜV-Untersuchung gehören. Nachdem seine Vermutung von der Verwaltung bestätigt wurde, gibt er zu bedenken, dass die Anlagen demzufolge doch in Ordnung sein müssten. Ebenso müsste nach seiner Auffassung auch die Konservierung der Kräne in Ordnung sein. Dass die Kräne schrottreif sein sollen, ist in den Augen von Herrn Adomeit nicht nachzuvollziehen. Auf Herrn Lastovkas Initiative hin sei der Tenor damals so gewesen, dass der Bereich Hafen unter Denkmalschutz gestellt werden sollte und die Kräne dazugehören würden.
Herr Klar antwortet, dass in diesen Krananlagen keine Wertschöpfung mehr
generiert würde. Sanierungskosten, Instandhaltungskosten, Sicherungskosten
würden neben der teuren Infrastruktur, die bei drei Hafenbereichen zu betreuen
ist, daher gescheut. Deshalb kam es zu dem Antrag auf Abriss der beiden Kräne.
Nach Auffassung von Herrn Adomeit haben die beiden Kräne jahrelang das
Stadtbild von Stralsund geprägt. Er fragt, ob es zur Absicherung der
Standsicherheit nicht doch noch andere Möglichkeiten gebe und macht selbst
einige Vorschläge.
Herr Klar entgegnet, dass der Kran 9 eine andere Spurbreite hätte und er
deshalb nicht auf die bestehende Kranbahn des Liegeplatzes 10 vorgezogen werden
könne. Bei Kran 5 würde sich die Sache anders verhalten. Er äußert die
Vermutung, dass in der damaligen Bürgerschaftssitzung nur über die
Umsetzungskosten i. H. v. 238.000 € informiert wurde. Bei Kran 9 gebe es zudem
noch Bahnverkehr. Eine Absperrung sei nicht möglich, denn der Eisenbahnverkehr
im Nordhafen sei immer noch immens wichtig, vor allem für den Gipsverkehr.
Außerdem würde auch eine Verkehrssicherungs-pflicht gegenüber Dritten bestehen.
Herr Adomeit merkt an, dass man den Zugverkehr in den Südhafen verlegen
könnte. Er verweist auf die Kräne in Rostock und fragt, ob Stralsund noch eine
Hafenstadt sei.
Die Verwaltung antwortet, dass die Erhaltung der Kräne von den Kosten
her nicht zu tragen sei.
Herr Adomeit
spricht sich für die Umsetzung der Kräne aus.
Herr Wohlgemuth antwortet, dass diesem Antrag nicht zugestimmt werden
könne. Es handle sich um ein laufendes Verfahren; der Antrag vom Seehafen liege
vor. Die Kräne lägen im Denkmalbereich Hafeninsel, so dass eine
denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht bestünde. Es handle sich um ein
Genehmigungsverfahren nach § 7 Denkmalschutzgesetz. Hier sei das Einvernehmen
des betreffenden Landesamtes einzuholen und dort würde der Antrag momentan
liegen. Das Ergebnis sei derzeit noch offen.
Herr Butter nimmt Bezug auf einen Zeitungsartikel „Teure Lastenträger.
Kran für Frankenhafen kostet Millionen“. Er beanstandet, dass ein neuer Kran
4,6 Millionen € kosten und ein
gebrauchter Kran der Firma Liebherr 4,2 Millionen € kosten solle. Er gibt zu
bedenken, dass zwischen einem neuen und einen gebrauchten Kran finanziell keine
Unterschiede bestünden. Er verlangt eine wissenschaftlich bewiesene und
begründete Antwort auf die Frage, wie ein solcher Preis zustande kommt. Für ihn
seien derartige Preise viel zu hoch. Eine Prüfung der Preise sei daher
notwendig. Er fügt hinzu, dass ein gewarteter und gepflegter Kran ein Leben
lang halte. Er betont abschließend, dass er eine Prüfung der Preise dahingehend
verlange, ob diese realistisch seien.
Herr Sobottka merkt an, dass bei Entfernung der Kräne der Hafen
herabgestuft würde und nur noch die Klassifizierung 4 hätte. Auf einer Länge
von 300 Metern würde am Hafen dann kein Kran mehr stehen, so dass eine Freigabe
des Hafens auf einer Seite die Konsequenz wäre.
Herr Klar antwortet, dass im Falle eines Abrisses der Kräne keine
festinstallierten Kräne mehr auf dieser Länge stünden. Jedoch befänden sich im
Nordhafen drei mobile Krananlagen, ein Multidocker und zwei Füchse. Diese
würden dann die Liegeplätze weiterhin bedienen und für den Umschlag ausstatten.
Herr Adomeit erkundigt sich, ob die Kräne verschrottet oder verkauft
werden sollen.
Herr Klar antwortet, dass sie verschrottet werden sollen. Diesbezüglich
sei eine Ausschreibung erfolgt; man würde nun auf die Angebote warten. Es wird
darauf hingewiesen, dass der Schrottpreis derzeit im Keller wäre und die
Möglichkeit bestünde, dass der Hansestadt daher noch zusätzliche Kosten
entstehen. Aber man wolle das Ergebnis der Ausschreibung abwarten.
Herr Butter erkundigt sich, wie viel Geld die Hansestadt im Falle der
Verschrottung erhalten würde.
Herr Klar kann keine Angaben machen und möchte das Ergebnis der
Ausschreibung abwarten.
Herr Adomeit merkt an, dass die geschätzten Einnahmen für einen Kran zum
damaligen Zeitpunkt bei 50.000 € lagen.
Herr Schwarz bedankt sich bei Herrn Klar und Herrn Wohlgemuth.