Gast: Herr Klar, Herr Wohlgemuth

 

Herr Adomeit erklärt, dass das Thema Hafenkran schon seit Jahren ein Begriff in der Hansestadt Stralsund sei. Bei der Bürgerschaftssitzung am 13.01.2013 – beim ersten Abriss – habe Herr Koos versichert, dass die anderen beiden Kräne stehen bleiben würden, da sie in einem guten Zustand seien. Herr Koos hatte in der damaligen Bürgerschaftssitzung auch zugesichert, dass die Möglichkeit bestünde, Fördermittel i. H. v. 50 % zu beantragen. Und nun sollen die Kräne nach Medienberichten doch abgerissen werden. Herr Adomeit fragt abschließend, wie sich die Sache verhält.

 

Herr Klar (Seehafen) äußert, dass er zum damaligen Zeitpunkt noch nicht im Amt gewesen sei und zum damaligen Vorgang keine Auskunft geben könne. Er weist jedoch darauf hin, dass die beiden Hafenkräne 5 und 9 über 50 Jahre alt seien und so verschlissen wären, dass der mit der Rekonstruierung bzw. Sicherung verbundene Aufwand exorbitant wäre. Die Kosten würden im Falle einer Sanierung bei ca. 200.000 € pro Kran liegen. Bei einer bloßen Sicherung der Standsicherheit wäre eine Kostenreduzierung möglich, jedoch würde man auch hier mit einem sechsstelligen Betrag rechnen müssen. Außerdem hätten sich die Aktivitäten der betreffenden Kräne reduziert; der Fokus liege nun auf den Liegeplätzen 14 bis 15 im Nordhafen.

 

Herr Adomeit meint, dass bei Betrieb der Kräne auch eine regelmäßige Wartung notwendig sei. Nach seiner Ansicht würde dazu auch eine alle zwei Jahre stattfindende TÜV-Untersuchung gehören. Nachdem seine Vermutung von der Verwaltung bestätigt wurde, gibt er zu bedenken, dass die Anlagen demzufolge doch in Ordnung sein müssten. Ebenso müsste nach seiner Auffassung auch die Konservierung der Kräne in Ordnung sein. Dass die Kräne schrottreif sein sollen, ist in den Augen von Herrn Adomeit nicht nachzuvollziehen. Auf Herrn Lastovkas Initiative hin sei der Tenor damals so  gewesen, dass der Bereich Hafen unter Denkmalschutz gestellt werden sollte und  die Kräne dazugehören würden. 

 

Herr Klar antwortet, dass in diesen Krananlagen keine Wertschöpfung mehr generiert würde. Sanierungskosten, Instandhaltungskosten, Sicherungskosten würden neben der teuren Infrastruktur, die bei drei Hafenbereichen zu betreuen ist, daher gescheut. Deshalb kam es zu dem Antrag auf Abriss der beiden Kräne.

 

Nach Auffassung von Herrn Adomeit haben die beiden Kräne jahrelang das Stadtbild von Stralsund geprägt. Er fragt, ob es zur Absicherung der Standsicherheit nicht doch noch andere Möglichkeiten gebe und macht selbst einige Vorschläge.

 

Herr Klar entgegnet, dass der Kran 9 eine andere Spurbreite hätte und er deshalb nicht auf die bestehende Kranbahn des Liegeplatzes 10 vorgezogen werden könne. Bei Kran 5 würde sich die Sache anders verhalten. Er äußert die Vermutung, dass in der damaligen Bürgerschaftssitzung nur über die Umsetzungskosten i. H. v. 238.000 € informiert wurde. Bei Kran 9 gebe es zudem noch Bahnverkehr. Eine Absperrung sei nicht möglich, denn der Eisenbahnverkehr im Nordhafen sei immer noch immens wichtig, vor allem für den Gipsverkehr. Außerdem würde auch eine Verkehrssicherungs-pflicht gegenüber Dritten bestehen.

 

Herr Adomeit merkt an, dass man den Zugverkehr in den Südhafen verlegen könnte. Er verweist auf die Kräne in Rostock und fragt, ob Stralsund noch eine Hafenstadt sei.

Die Verwaltung antwortet, dass die Erhaltung der Kräne von den Kosten her nicht zu tragen sei.

 

Herr Adomeit spricht sich für die Umsetzung der Kräne aus.

 

Herr Wohlgemuth antwortet, dass diesem Antrag nicht zugestimmt werden könne. Es handle sich um ein laufendes Verfahren; der Antrag vom Seehafen liege vor. Die Kräne lägen im Denkmalbereich Hafeninsel, so dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht bestünde. Es handle sich um ein Genehmigungsverfahren nach § 7 Denkmalschutzgesetz. Hier sei das Einvernehmen des betreffenden Landesamtes einzuholen und dort würde der Antrag momentan liegen. Das Ergebnis sei derzeit noch offen.

 

Herr Butter nimmt Bezug auf einen Zeitungsartikel „Teure Lastenträger. Kran für Frankenhafen kostet Millionen“. Er beanstandet, dass ein neuer Kran 4,6 Millionen € kosten  und ein gebrauchter Kran der Firma Liebherr 4,2 Millionen € kosten solle. Er gibt zu bedenken, dass zwischen einem neuen und einen gebrauchten Kran finanziell keine Unterschiede bestünden. Er verlangt eine wissenschaftlich bewiesene und begründete Antwort auf die Frage, wie ein solcher Preis zustande kommt. Für ihn seien derartige Preise viel zu hoch. Eine Prüfung der Preise sei daher notwendig. Er fügt hinzu, dass ein gewarteter und gepflegter Kran ein Leben lang halte. Er betont abschließend, dass er eine Prüfung der Preise dahingehend verlange, ob diese realistisch seien.

 

Herr Sobottka merkt an, dass bei Entfernung der Kräne der Hafen herabgestuft würde und nur noch die Klassifizierung 4 hätte. Auf einer Länge von 300 Metern würde am Hafen dann kein Kran mehr stehen, so dass eine Freigabe des Hafens auf einer Seite die Konsequenz wäre.

 

Herr Klar antwortet, dass im Falle eines Abrisses der Kräne keine festinstallierten Kräne mehr auf dieser Länge stünden. Jedoch befänden sich im Nordhafen drei mobile Krananlagen, ein Multidocker und zwei Füchse. Diese würden dann die Liegeplätze weiterhin bedienen und für den Umschlag ausstatten.

 

Herr Adomeit erkundigt sich, ob die Kräne verschrottet oder verkauft werden sollen.

 

Herr Klar antwortet, dass sie verschrottet werden sollen. Diesbezüglich sei eine Ausschreibung erfolgt; man würde nun auf die Angebote warten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schrottpreis derzeit im Keller wäre und die Möglichkeit bestünde, dass der Hansestadt daher noch zusätzliche Kosten entstehen. Aber man wolle das Ergebnis der Ausschreibung abwarten. 

 

Herr Butter erkundigt sich, wie viel Geld die Hansestadt im Falle der Verschrottung erhalten würde.

Herr Klar kann keine Angaben machen und möchte das Ergebnis der Ausschreibung abwarten.

 

Herr Adomeit merkt an, dass die geschätzten Einnahmen für einen Kran zum damaligen Zeitpunkt bei 50.000 € lagen.

 

Herr Schwarz bedankt sich bei Herrn Klar und Herrn Wohlgemuth.