Frau Dr. Carstensen fragt nach, ob und wann die Kulturförderliste im Internet einsehbar ist. Die Frage wird an das Kulturbüro mit der Bitte um Beantwortung weitergegeben.

 

Herr Hofmann fragt nach, ob es einen neuen Stand bezüglich der Verträge zum HanseDom gibt.

Herr Tuttlies informiert, dass es zwei Arbeitsaufträge gibt. Es werden weiter Verhandlungen mit den Betreibern des HanseDom geführt aber es sollten auch Alternativen erarbeitet werden, die greifen, wenn die Verträge mit dem HanseDom nicht verlängert würden.

In der vergangenen Woche gab es ein persönliches Gespräch mit dem Vertreter der Geschäftsführung des HanseDom. Ein längerfristiges Mietverhältnis ist seitens des Betreibers gewollt. Die vorgelegten Zahlen entsprechen jedoch nicht den Vorstellungen der Hansestadt Stralsund. Es wurde die Nachbesserung für die Unterlegung der Zahlen eingefordert.

Weiter macht Herr Tuttlies deutlich, dass der Alternativauftrag immer konkreter wird. Derzeit werden alle notwendigen Zahlen zusammen getragen. Demnächst findet ein Termin in der Schwimmsporthalle in Schwerin statt. Er erhofft sich daraus konkretere Zahlen und Fakten, die er in der nächsten Sitzung des Ausschusses vorstellen würde.

 

Er stellt klar, dass ein Neubau bis Sommer 2017 jedoch nicht realisierbar sein wird.

Herr Tuttlies verdeutlicht, dass es sich um Kostenschätzungen für drei Varianten eines Neubaus handeln würde. In Schwerin ist ein Großteil der Baukosten durch Förderungen finanziert worden.

 

Herr Hofmann bittet Herrn Tuttlies bezüglich des Termins in Schwerin das Volumen der Becken mit in die Betrachtungen aufzunehmen, aber die Bauweise für ein langes Becken

Zu bevorzugen.

 

Zur Finanzierung des Stadions Kupfermühle informiert Herr Tuttlies, dass ein Antrag auf ISEK-Förderung gestellt wurde. Eine Rückmeldung steht noch aus.

Weiter informiert er, dass es seit 2 Wochen ein neues Förderprojekt vom Bund gibt, in dem rund 140 Mio. € bis 2018 ausgereicht werden sollen. Dieses Projekt könnte in die Förderung passen. Daher wird ein Antrag erarbeitet und der Verwaltungsspitze zur Entscheidung vorgelegt. Nach positiver Entscheidung wäre ein Votum der Bürgerschaft in der Novembersitzung notwendig.

 

 

Es erfolgt der Ausschluss der Öffentlichkeit.