Christine Schönfeldt

Sanddomweg 27

18439 Stralsund

 

1. Wie und mit welchen Ergebnissen wurde der Beschluss der Bürgerschaft (2015-VI—02-0167, Abschnitt II) vom Oberbürgermeister umgesetzt, ob eine Autonomie des

Theaters Vorpommems über das Jahr 2016 hinaus möglich ist?

 

2. Laut Schreiben des Ministers wurde dem Oberbürgermeister am 24.07.2015 die

abschließende Fassung der Zielvereinbarung übersandt — wann wurde die Zielvereinbarung den Mitgliedern der Ausschüsse und Bürgerschaft als Vorlage

übergeben und wie ist der Stand bzw. die Resultate der dazu bisher geführten

Beratungen?

(Schreiben des Ministers vom 24.07.2015: „ ...und möchte Sie bitten, nunmehr die

Abstimmung der kommunalen Vertretungen zum Angebot des Landes

herbeizuführen... “)

3. Wie wurde der Bürgerwille auf Eigenständigkeit des Theaters bei den bisherigen

Verhandlungen berücksichtigt und wann ist der Zeitpunkt für ein Vertreterbegehren

zur Durchführung eines Bürgerentscheides gegeben?

 

Herr Dr. Badrow beantwortet die Fragen wie folgt:

Von den Trägern der Theater sind die beiden in der Diskussion stehenden Autonomiemodelle (Städtetheatermodell und Solidar - Modell) in die Verhandlungen mit dem Land eingebracht worden. Das Städtetheatermodell sieht den Erhalt der Eigenständigkeit des Theaters Vorpommern als ein produzierendes 4-Spartentheater inklusive des Philharmonischen Orchesters vor.

 

Das Land hat beide Modelle geprüft und ausgewertet. Dabei ist das Land in Auswertung der Planrechnung des Städtetheater-Modells zu dem Ergebnis gekommen, dass das Niveau des Flächentarifvertrages auch in 2020 nicht erreicht werde.

 

Das Land erachtet das Städtetheater-Modell daher nicht als tragfähig, um eine dauerhafte wirtschaftliche Zukunft des Theaters Vorpommern und der Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/ Neustrelitz zu garantieren.

 

Im Ergebnis wurde seitens des Landes den Trägern und Gesellschaftern die nunmehr vorliegende Zielvereinbarung angeboten.

 

Hinsichtlich der Frage, wann der Zeitpunkt für ein Vertreterbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheides gegeben sei, ist genau wie beim Bürgerbegehren darauf abzustellen, dass nach § 20 Absatz 1 Satz 1 KV M-V nur wichtige Entscheidungen des eigenen Wirkungskreises bürgerentscheidsfähig sind.

 

Maßgebend ist demnach, ob es sich bei der im Oktober von der Bürgerschaft zu treffenden Entscheidung, zu der Frage: „ob der Oberbürgermeister für die Hansestadt Stralsund als Träger des Theaters Vorpommern die vom Land angebotene Zielvereinbarung unterzeichnen soll“, um eine wichtige Entscheidung im Sinne des § 20 Absatz 1 Satz 1 KV M-V handelt.

 

Die entsprechende Prüfung läuft bereits, sie erfordert aber noch etwas Zeit. Es liegt ein Vermerk des Innenministeriums vor, der sich abstrakt mit den sich im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bürger-/Vertreterbegehren, die auf den unveränderten Erhalt des vorhandenen Bestands kommunaler Einrichtungen und Angebote abzielen, typischerweise stellenden Rechtsfragen befasst. Die hier vom Innenministerium dargestellten Grundsätze sind auf die anstehende konkrete  Entscheidung jeweils anzuwenden, was einigen Aufwand bedeutet.

 

Rechtzeitig vor der Sitzung der Bürgerschaft soll die Prüfung abgeschlossen sein. Der Oberbürgermeister muss insoweit noch um etwas Geduld bitten.

 

 

 

Die mit Schreiben vom 24.07.2015 übersandten Unterlagen wurden von der Verwaltung unter Nachfragen und der Nachforderung weiterer Unterlagen geprüft. Weiterhin erfolgten erste Abstimmungen mit den Mitgesellschaftern und Trägern.

 

Am 17.08.2015 wurden die Unterlagen zum Thema Theater - Zielvereinbarungen an die Fraktionen der Bürgerschaft, den Aufsichtsratsvorsitzenden der Theater Vorpommern GmbH und dem Vorsitzenden des zeitweiligen Ausschuss zur Neustrukturierung der Theater Vorpommern GmbH (zANTV) übergeben.

 

Am 24.08.2015 hat der Oberbürgermeister mit den Fraktionsvorsitzenden persönlich den aktuellen Stand besprochen.

 

Zwischenzeitlich erfolgte nunmehr die Erarbeitung einer mit den Mitgesellschaftern und Trägern der Theater Vorpommern GmbH abgestimmten Beschlussvorlage.

 

Die abgestimmte Beschlussvorlage wird dem zeitweiligen Ausschuss zur Neustrukturierung der Theater Vorpommern GmbH zu seiner Sitzung am 29.09.2015 übergeben.

 

Es ist geplant, dass die Bürgerschaft diese Beschlussvorlage zu ihrer Sitzung am 15.10.2015 zur Abstimmung und Beschlussfassung erhält.

 

Das Land M-V hat eine Annahmefrist für die Zielvereinbarung gemäß zitierten Schreiben zum 31.10.2015 gesetzt.

 

Frau Schönfeld erfragt, wie man gegen die Zielvereinbarung, die ein Vertrag ist, vorgehen kann.

Herr Dr. Badrow erklärt, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden kann, ob die Zielvereinbarung/der Vertrag  dann so ausreichend ist, dass man solch einer Entscheidung bedarf. Die derzeitige Position wäre die, dass man sagt, wenn der Gesellschaftervertrag unterschriftsreif auf dem Tisch liegt, ist der Zeitpunkt ggf. gekommen.