Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


 

-          Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung um sicherzustellen, dass das Areal „Hafen- und Uferbereich an der Schwedenschanze“ nicht zum Spekulationsobjekt wird und die städtebaulichen Vorgaben umgesetzt werden?

-          Welche konkreten rechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um nach der Änderung des Bebauungsplans durchzusetzen, dass das ursprüngliche städtebauliche Ziel zur Schaffung einer Marina an der Schwedenschanze verbindlich und kurzfristig umgesetzt wird?

-          Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass in diesem sensiblen Bereich auch ohne die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Belange des Umwelt- und Naturschutzes in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 2.

Noch besteht für das städtebauliche Konzept der Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH kein Baurecht, erst nach Änderung des B-Plans Nr. 38. Vor Abschluss des Änderungsverfahrens wird die Stadt mit der Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH in einem Erschließungsvertrag die Durchführung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen vereinbaren und einen städtebaulichen Vertrag zur Durchführung des Gesamtvorhabens abschließen, der die Durchführung der geplanten land- und wasserseitigen Anlagen in einer bestimmten Frist regelt. Diese Verträge, die auch für eventuelle Rechtsnachfolger gelten werden, sollen die Umsetzung des geplanten Vorhabens sichern.

 

zu 3.

Bei der Aufstellung des B-Plans Nr. 38 wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass vom Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen oder Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten zu erwarten sind. Es sind zwischenzeitlich keine beachtlichen Änderungen der Sachlage mit wesentlichem Einfluss auf die Ergebnisse der Umweltprüfung erkennbar. Die mit der B-Planänderung verfolgte Erweiterung des Nutzungsspektrums um Wohnen und Ferienwohnen lässt keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen erwarten. Dazu besteht Einvernehmen mit den zuständigen Umweltbehörden (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Stralsund sowie untere Naturschutzbehörde des Landkreises VR). Da der Investor nunmehr deutlich weniger als die maximal zulässigen 400 Bootsliegeplätze bauen will, führt dieses sogar zu geringeren Umweltauswirkungen als seinerzeit prognostiziert.

 

Die geplante Änderung des B-Plans Nr. 38 erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen, die die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für B-Pläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB. Dieses Verfahren ist von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 2 a BauGB freigestellt, jedoch sind auch bei diesem Verfahren die betroffenen Belange der Umwelt und des Naturschutzes in dem erforderlichen Umfang zu ermitteln und zu behandeln.

 

Herr Suhr fragt nach, ob es eine Prüfung zur Wertermittlung des Grundstückes gab.

 

Herr Wohlgemuth wird die Beantwortung der Frage nachreichen.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Mehrheitlich abgelehnt