Beschluss: mehrheitlich beschlossen


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

  1. zu prüfen, ob eine Förderung junger Familien durch Gewährung von Preisnachlässen beim Erwerb städtischer, unbebauter Wohnbaugrundstücke innerhalb von Bebauungsgebieten möglich ist,
  2. bei positiver Prüfung dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (federführend) sowie mitberatend dem Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung und dem Ausschuss für Finanzen und Vergabe eine Vorlage zur Einführung einer solchen Familienförderung zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

 

 


Herr Bauschke begründet den Antrag ausführlich.

 

Herr Arendt stellt folgenden Änderungsantrag und begründet diesen:

 

Zu Pkt. 1

 

…Bebauungsgebieten möglich ist.

(Zusatz zu Pkt. 1) Ferner ist Förderung von jungen Familien zu prüfen, ob größere Wohnungen (ab 4 Zimmer), die sich im städtischen Eigentum (Bsp. SWG) befinden mit Preisnachlässen gefördert werden können, zudem setzt sich die Hansestadt Stralsund vermehrt beim sozialen Wohnungsbau dafür ein, dass künftig mehr 4-5-Zimmerwohnungen für Familien geschaffen werden.

 

Frau Steffen  regt an, eine Bedürfnisprüfung einzubauen, da man nicht unabhängig von den finanziellen Hintergründen derartige Vorrechte schaffen sollte.

 

Herr Dr. v. Bosse beantragt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verweisung des Antrages in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung, um u. a. zu hinterfragen, ob mit dieser Maßnahme wirkliche Anreize geschaffen werden. Weiter gibt er zu bedenken, dass nicht nur verheiratete Familien gefördert werden sollten.

 

Herr Bauschke erläutert, dass es sich bei dem Ursprungsantrag um einen Prüfauftrag handelt, der bei entsprechenden Möglichkeiten in den entsprechenden Ausschüssen behandelt werden soll, wie es Pkt. 2 aussagt.

 

Herr Quintana Schmidt stimmt im Namen der Fraktion Die Linke für eine weitere Beratung in den Ausschüssen.

 

Herr Paul lässt über den Änderungsantrag von Herrn Arendt abstimmen:

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

Anschließend stellt der Präsident den Antrag auf Verweisung der Beratung in den Ausschuss zur Abstimmung:

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Paul stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung: 


Mehrheitlich beschlossen