Herr Hundt informiert vorab, dass die Verwaltung aufgrund des Kommunalabgabengesetzes M-V dazu verpflichtet ist, Über- und Unterdeckungen innerhalb von 3 Jahres auszugleichen.

Seit 2011 gibt es eine einheitliche Satzung für die Straßenreinigung. Dies soll jetzt wieder unterteilt werden in eine technische Straßenreinigungssatzung und eine reine Gebührensatzung, da es zwei Klageverfahren hinsichtlich der Reinigungssatzung von 2011 gab.

Bei einer einheitlichen Satzung besteht die Gefahr, dass bei einer eventuellen Nichtigkeit der gesamten Satzung weder eine gültige Gebührensatzung noch ein gültiger Satzungsteil für die Übertragung der Reinigungspflichten auf die Anlieger besteht.

 

Inhaltlich wurde gegenüber der bisher geltenden Satzung nichts geändert.

Aufgrund der Neukalkulation kam es jedoch zu einer Änderung der Gebührensätze. Die Gebühren für die Sommerreinigung sind um 11 % gestiegen, die für die Winterreinigung sind um 25 % gesunken.

Vertragspartner bleibt die Stralsunder Entsorgungs GmbH. Hier gab es immer noch die Gewinnabführung  zugunsten der Gebührenpflichtigen zur Minderung des Gebührenanteils zu berücksichtigen. Da die Stralsunder Entsorgungsgesellschaft seit 01.01.2012 nicht mehr im Verbund der Stadtwerke und somit rein privat ist, ist diese Gewinnabführung nicht mehr zu berücksichtigen.

 

Herr Kuhn fragt, warum in der Reinigungsklasse 7 der Alte Markt komplett und der Neue Markt nur beidseitig aufgeführt ist. Herr Hundt erklärt dazu, dass hiermit die Reinigung der Außenbord- sowie der Innenbordkanten gemeint ist. Herr Bogusch ergänzt, dass die Reinigung des Parkplatzes auf dem Neuen Markt durch die LEG als Bewirtschafter der Parkplatzes erfolgt.

 

Herr Kuhn erfragt, warum es in der Badenstraße einen Teil mit Winterreinigung und einen Teil ohne Winterreinigung gibt. Herr Bogusch teilt mit, dass man in der Badenstraße zwischen der Wasserstraße und Am Fischmarkt keine Straßenreinigung durchführt, da dieser Abschnitt keine große Verkehrsbedeutung hat.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen zu der Vorlage.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0024/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 


8 Zustimmungen        0 Gegenstimmen       0 Stimmenthaltungen