Sitzung: 09.09.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Lewing erteilt Frau Ehrke das Wort.
Frau Ehrke informiert, dass seit der letzten Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses vier Verwendungsnachweise geprüft worden sind. Im
Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises „Medienbeschaffung 2014
Stadtbibliothek“ wurden Hinweise gegeben. Diese betrafen die Bezahlung von
Rechnungen weit vor der Fälligkeit.
Bei der Prüfung der Verwendungsnachweise
- „Jugendkunstschule im Theaterpädagogisches
Zentrum M-V in Trägerschaft des STIC-er Theaters e. V. 2014“,
- „Erarbeitung eines Ausstellungskonzeptes für
den Wikinger Goldschatz im Kulturhistorischen Museum Stralsund im
Katharinenkloster“ und
- „Sanierung und Restaurierung von Räumen
im westlichen
Klausurbereich, Teilbauabschnitt 1.1) des Katharinenklosters 2014“
gab es keine Beanstandungen.
Außerdem gibt Frau Ehrke bekannt, dass 11 Verwendungsnachweise im
Rechnungsprüfungsamt vorliegen. Deren Prüfungen werden aufgrund der Priorität
der Prüfung der Eröffnungsbilanz nach hinten verschoben. Mit den Ämtern wurde
vereinbart, dass diese entsprechende Terminverlängerungen für die Vorlage der
geprüften Verwendungsnachweise mit den Zuwendungsgebern vereinbaren. Zum Teil
werden die Verwendungsnachweise den Zuwendungsgebern auch ungeprüft übergeben.
In diesen Fällen werden die Prüfungsberichte später nachgereicht.
Frau Ehrke teilt mit, dass per September 2015 neun Verwendungsnachweise,
die zum Prüfplan 2015 zur Prüfung angemeldet waren, dem Rechnungsprüfungsamt
noch nicht vorgelegt worden sind.
Anschließend informiert Frau Ehrke, dass das Rechnungsprüfungsamt bei
drei Dienstanweisungen beteiligt worden ist und teilweise umfangreiche
Stellungnahmen abgegeben hat.
Darüber hinaus wurden zwei Anträge nach der Dienstanweisung 13/91
„Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen“ geprüft.
Des Weiteren informiert Frau Ehrke, dass in diesem Haushaltsjahr
Pflichtprüfungen, wie die laufende Überwachung und Prüfung der Kassen in den
Ämtern (Einzahlungskassen und Handvorschüsse) sowie die Prüfungen der
Stadtkasse und der Zahlstelle im Ordnungsamt, bisher noch nicht vorgenommen
worden sind. Geschuldet sei dies dem Umstand, dass alle Arbeiten der Prüfung
der Eröffnungsbilanz untergeordnet wurden. Einzig die Kassenprüfung der
Stadtkasse und der Zahlstelle werde noch vor dem Haushaltsabschluss im Dezember
2015 durchgeführt.
Aufgrund der personellen Situation – von ursprünglich fünf Prüfern fehle
seit Mitte Mai einer – und der umfangreichen Prüfungen der Eröffnungsbilanz ist
das Rechnungsprüfungsamt derzeit kaum in der Lage, weitere Prüfungen innerhalb
der Verwaltung vorzunehmen. Es ist festzustellen, dass sich dies negativ auf
die Qualität der Arbeit in der Verwaltung auswirke.
Frau Ehrke gibt bekannt, dass im Rahmen der OB-Beratungen auch
umfangreiche Stellungnahmen zu Satzungen und Entgeltordnungen erarbeitet worden
sind. Diese Prüfungen seien sehr zeitaufwändig gewesen, aber aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes erforderlich, da diese Vorlagen in der Bürgerschaft
beschlossen werden und dann als Ortsrecht über einen längeren Zeitraum in Kraft
sind.
Sie übergibt das Wort an Frau Riedel.
Frau Riedel geht auf wesentliche Prüfungsfeststellungen bei der
„Musikschulgebührensatzung 2015“, wie z. B. die bei der Kalkulation der
Gebühren nach dem KAG M-V erforderliche
Berücksichtigung der Abschreibungen, die Verwendung von
Begrifflichkeiten wie „Alleinerziehende“ und der entsprechenden Nachweisführung
ein.
Außerdem sagt sie, dass festgestellt worden sei, dass die Vorgabe der
Bürgerschaft – die Höhe der Gebühr soll 15 % über der des Landkreises
Vorpommern-Rügen liegen – nicht eingehalten worden ist (Anlage 5; B 0002/2015).
Zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes wurde durch das Rechnungsprüfungsamt
vorgeschlagen, die Gebührenzahlungen nicht monatlich, sondern in zwei Raten,
und Erstattungen von Gebühren nur zum Schuljahresende vorzunehmen.
Ebenfalls seien die mangelnde Rechtschreibung/Grammatik sowie die
Nichtbeachtung der Dienstanweisung „Schreibanweisung“ und der DIN 5008
beanstandet worden.
Frau Lewing unterstützt das Rechnungsprüfungsamt hinsichtlich dieser
Aussagen. Auch sie habe die mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache
bereits oftmals festgestellt. Sie betont, dass diese das Handwerkszeug der
Verwaltung sei.
Anschließend führt Frau Riedel zur „Benutzungsordnung“ und
„Entgeltordnung“ der Stadtbibliothek aus, dass dort ebenfalls das KAG M-V
hinsichtlich der Abschreibungen nicht beachtet worden ist. Außerdem seien
erhebliche Abweichungen bei den „Sonstigen Entgelten“ z. B. für Fotokopien
gegenüber den viel höheren Gebühren in der „Verwaltungsgebührensatzung“
festgestellt worden. Hier muss eine einheitliche Anwendung gewährleistet
werden.
Als nicht erforderlich wird neben der Vorlage eines Ausweises oder
Reispasses die Einreichung einer Meldebescheinigung für die Anmeldung als
Leser/in der Stadtbibliothek angesehen, zumal diese 3,50 € koste.
Ebenfalls wurde hier die Problematik der Nachweisführung für den Status
„Alleinerziehende“ angemerkt.
Auch in dieser Vorlage wurden die mangelhafte Beachtung von
Rechtschreibung/Grammatik sowie eine sinnvolle einheitliche Verwendung von
Begrifflichkeiten angemerkt.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses diskutieren die
Prüfungsfeststellungen.
Frau Ehrke setzt ihre Ausführungen fort. Sie geht auf die Feststellungen
zur anlassbezogenen Vorabprüfung zum Erwerb eines Mannschaftstransportwagens
für die Freiwillige Feuerwehr ein. Die erheblichen Bedenken zur Vergabe nach
einer beschränkten Ausschreibung bezogen sich u. a. darauf, dass
- Forderungen aus der Leistungsbeschreibung nicht
erfüllt worden sind,
- der Gesamtpreis nicht schlüssig nachgewiesen
worden ist,
- unzulässige Preisabsprachen nach der
Angebotsöffnung stattfanden und
- das erneute Angebot nicht unterschrieben wurde.
Im Ergebnis dieser Prüfungsfeststellungen wurde die Ausschreibung am
28.08.2015 durch die Feuerwehr aufgehoben.
Frau Lewing bedankt sich für die Ausführungen.