Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen:

  1. Zu welchen Mehreinnahmen kann die Einführung einer  Bettensteuer in Stralsund beitragen?
  2. Parallel zur Einführung des Titels „Luftkurort“ ist die Einführung einer

Bettensteuer zu prüfen.

      3.  Über die Ergebnisse der Prüfung ist die Bürgerschaft zeitnah zu informieren.


Herr Adomeit begründet den Antrag ausführlich.

 

Frau Kühl lehnt für die Fraktion Die Linke den Antrag ab. Zunächst sollte die Beantragung als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ wohlwollend beschieden worden sein, erst dann kann eine Bettensteuer erhoben werden. Andere Städte, die bereits ohne eine solche Anerkennung eine Bettensteuer erheben, haben derzeit rechtliche Probleme, diese aufrecht zu erhalten.

 

Frau Müller verweist auf den Bürgerschaftsbeschluss zum Titel „Staatlich anerkannter Erholungsort“ mit den entsprechenden Konsequenzen, z. B. Erhebung einer Kurtaxe.

Sie führt an, dass der Antrag zu einer Parallelstruktur führen würde, die eine unzumutbare Belastung für die Gewerbetreibenden bedeuten würde und lehnt ihn damit ab.

 

Herr Adomeit erklärt, dass lediglich in Schwerin und Rostock Klageverfahren anhängig sind.

 

Herr Schwarz bekräftigt die vorgenannten Ausführungen und spricht sich für die Zukunft für eine Behandlung solcher Themen in den Ausschusssitzungen aus.

 

Herr van Slooten teilt mit, dass die SPD-Fraktion ebenfalls den Antrag ablehnen wird und bestätigt die Aussagen von Frau Müller.

 

Der Präsident stellt den vorliegenden Antrag wie folgt zur Abstimmung:

 


Mehrheitlich abgelehnt