Anfrage:
1. Wurde das
Grundstück des Sportplatzes der Fachhochschule von der Hansestadt
Stralsund oder einer seiner
Tochterunternehmen käuflich erworben?
2. Ist der Sportplatz der Fachhochschule
Bestandteil der Änderung des
Bebauungsplanes?
3. Geht das Gesamtkonzept der
Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH, Wohnungen,
Ferienwohnungen, Tourismus und Arbeiten in
einem Wohngebiet zu vereinen, mit
den
gesetzlichen Grundlagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern konform?
4. Wie viele Fördermittel sind bereits in die
Erschließung des Areals Hafen
Schwedenschanze geflossen und mit welcher
Zweckbindung?
5. Wie sollen die 220 Parkplätze in das Konzept
integriert werden und wie soll das
straßenseitig erfolgen?
6. Wie will der Investor die Sicherheit der
Fahrradtouristen auf dem Ostsee-Küsten-
Radweg gewährleisten?
7. In welcher Größenordnung ist der
Sportboothafen geplant?
8. Sind auch Landliegeplätze für Boote geplant?
9. Sind gastronomische Einrichtungen geplant?
10. Ist mit dem
Verkauf des Grundstückes im Juli 2014, dem Käufer die Änderung
des B-Planes 38 in Aussicht gestellt
worden?
Herr Wohlgemuth
beantwortet die Anfragen wie folgt:
Zu 1)
Nein, das
Grundstück des Sportplatzes der Fachhochschule stand seitens des Landes nicht
zum Verkauf und wurde deshalb weder von der Hansestadt Stralsund noch von einem
seiner Tochterunternehmen käuflich erworben.
Zu 2)
Der Sportplatz der
Fachhochschule liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 „Hafen
und Uferbereich an der Schwedenschanze“. Die Planänderung betrifft die
landseitigen Flächen des im B-Plan Nr. 38 als SO 1 festgesetzten Sondergebietes
Sportboothafen „Wassersportzentrum Schwedenschanze“. Der Sportplatz der
Fachhochschule ist nicht Bestandteil der Planänderung.
Zu 3)
Das Plangebiet der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Hafen und Uferbereich an der
Schwedenschanze“ betrifft die landseitigen Flächen des im B-Plan als SO 1
festgesetzten Sondergebietes Sportboothafen „Wassersportzentrum
Schwedenschanze“. Die bisher in diesem Gebiet zulässigen Nutzungen, vorrangig
Anlagen und Einrichtungen für den Betrieb eines Sportboothafens, Einrichtungen
zur Versorgung, Beherbergung und Freizeitgestaltung, sowie Stellplätze sollen
um die Nutzungsarten Wohnen und Ferienwohnen ergänzt werden. Durch eine
räumliche Gliederung des Sondergebietes bezüglich der zulässigen Arten der
baulichen Nutzungen kann den gesetzlichen Anforderungen, die auch die
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald und die Position der
Landesregierung M-V zur Problematik der Ferienwohnnutzung einschließt,
entsprochen werden.
Zu 4)
Zur Beseitigung der
Unfallgefahr, zur Vorbereitung auf touristische Nutzungen sowie zur Aufwertung
des Areals ließ die Stadt von Juli 2007 bis Juni 2008 die ehemals marode
Ufereinfassung im Hafenbereich Schwedenschanze grundlegend sanieren. Die
Sanierungsmaßnahmen umfassten:
- Neubau
Stahlspundwand vor der alten Spundwand, Verankerung, Verfüllung der
Zwischenräume, Stahlabdeckung als oberen
Abschluss
- Schaffung von
Baufreiheit und Verhindern der Betretens der stark abgängigen Stege
durch Abbruch der Stege im Uferbereich
- Abbruch der stark
deformierten Flächenbefestigung hinter der Ufereinfassung und
Neubefestigung des Uferstreifens mit
Filtervlies und Mineralgemisch
-
Granitsteinschüttungen an den Enden der Flügelwände der Ufereinfassung zur
Sicherung vor Hinterspülen.
Mit diesen
Maßnahmen konnte die gefahrlose Begehbarkeit und Nutzung des Uferstreifens für
die Öffentlichkeit wieder hergestellt werden.
Gleichzeitig wurde
von Juli bis Dezember 2007 von der Studentensiedlung „Holzhausen“ bis zum
Berufsförderungswerk ein rund 700 m langer und 2,5 m breiter asphaltierter Rad-
und Wanderweg gebaut. Dieser Abschnitt ist heute Teil des Ostseeküstenradwegs.
Die Baumaßnahme
„Rückbau ehemals militärisch genutzter Anlagen, Rekonstruktion der
Uferbefestigung sowie Bau eines Rad- und Wanderweges“ wurde mit einem Zuschuss
zur Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften im Land
Mecklenburg- Vorpommern entsprechend der Standortkonversionsrichtlinie vom
04.09.2000 gefördert.
Die
Gesamtinvestitionskosten mit Ausgleichsmaßnahmen und Baunebenleistungen
betrugen 1.438.810,36 €,
davon 1.065.560,56 € für Ufereinfassung,
189.110,64 € für Rad- Wanderweg und Ausgleichsmaßnahmen
184.139,16 € für
Baunebenleistungen.
Dazu reichte der
Zuwendungsgeber (LFI/ Wirtschaftsministerium M-V)
1.090 480,00 €
Fördermittel = 78 % der förderfähigen Ausgaben aus.
Der städtische
Eigenanteil betrug 348.330,36 €.
Gemäß Zweckbindung
ist für diese öffentlichen Erschließungsanlagen die öffentliche Zu-gänglichkeit
zu sichern. Der Zweckbindungszeitraum begann am 10.07.2008 und endet nach 25
Jahren am 09.07.2033.
Zu 5)
Das städtebauliche
Konzept des Investors beinhaltet folgende geplanten Nutzungen: 88 Ferien- bzw.
normale Wohnungen, Bistro mit 50 Sitzplätzen, Fahrradverleih und Hafen mit zu-nächst 100 Liegeplätzen. Gemäß den
Vorgaben der städtischen Stellplatzsatzung wären für diese Nutzungen ca. 162
Stellplätze nachzuweisen. Im Konzept sind derzeit ca. 220 Stell-plätze
enthalten, davon ca. 100 Stellplätze in den Erdgeschossen der Gebäude, 65
Stellplätze auf dem Grundstück und optionale 54 Stellplätze als Parklift-Anlage
mit 3 Ebenen. Diese Anlage ist als Reserve für eine mögliche Hafenerweiterung
vorgesehen.
Die verkehrliche
Erschließung des Hafengeländes für den Kfz-Verkehr mit Anbindung an die
geplanten Parkplätze erfolgt ausschließlich über die öffentliche Straße „Zur
Schweden-schanze“. Im Bebauungsplanverfahren werden auch die Belange der
Verkehrserschließung geklärt. Der letzte Straßenabschnitt der Straße Zur
Schwedenschanze, der in Pflasterbau-weise ausgeführt ist, soll künftig mit
einer Asphaltdecke versehen werden. Die erforderlichen Arbeiten werden in
Abstimmung und mit Beteiligung des Investors erfolgen.
Zu 6)
Der
Ostseeküstenradweg durchquert als öffentlicher Fuß- und Radweg das Gelände. Er
ist nicht Teil des Grundstückes des Investors. Die Verkehrssicherungspflicht
für diesen öffentlichen Weg obliegt der Hansestadt Stralsund. Eine Gefährdung
der Fahrradtouristen auf dem Ostseeküstenradweg in diesem Bereich durch das
geplante Vorhaben ist nicht erkennbar.
Zu 7)
Das vorliegende
städtebauliche Konzept des Investors beinhaltet eine Marina mit 100
Bootsliegeplätzen. Davon entfallen 50 Liegeplätze auf einen
Wasserwanderrastplatz. Für den Bau des Wasserwanderrastplatzes wurde ein
Förderantrag gestellt. Nach Aussage des Investors hängt der Bau des Hafens
jedoch nicht von der Bereitstellung von Fördermitteln ab. Es erfolgt unabhängig
von einer eventuellen Förderung. Der Investor geht von einer späteren
Er-weiterung des Hafens aus, jedoch möchte er die gemäß B-Plan Nr. 38 zulässige
Anzahl von maximal 400 Liegeplätzen nicht ausschöpfen.
Zu 8)
Im städtebaulichen
Konzept des Investors sind keine Landliegeplätze für Boote vorgesehen.
Zu 9)
Im Plangebiet soll
ein Bistro mit insgesamt 50 Sitzplätzen entstehen.
Zu 10)
Im Juli 2014 erwarb
der Investor, die Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH, das Gelände des geplanten
Wassersportzentrums Schwedenschanze von der städtischen
Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft. Im Kaufvertrag weist die LEG darauf hin,
dass aufgrund der Entwicklungsvorstellungen des Investors der B-Plan Nr. 38
einer Aktualisierung bedarf. Eine Änderung des bestehenden und
rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 38 „Hafen und Uferbereich an der
Schwedenschanze“ wurde dem Investor beim Verkauf des Grundstückes jedoch nicht
in Aussicht gestellt und seitens der LEG auch nicht zugesagt. Gemäß
Baugesetzbuch besteht auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes
kein Anspruch; auch kann dieser nicht durch einen Vertrag begründet werden. Die
Entscheidung zur Durch-führung von Bebauungsplanverfahren ist der Gemeindevertretung
vorbehalten.
Herr Riedel
erfragt, wer für den Hafenausbau zuständig ist und ob Wohnungs- und Hafenausbau
parallel stattfinden.
Herr Wohlgemuth
teilt dazu mit, dass dies Dinge sind, die im städtebaulichen Vertrag zu regeln
sind. Der städtebauliche Vertrag, mit dem auch die Herstellung der
wasserseitigen Entwicklung sichergestellt werden soll, soll vor einem
Satzungsbeschluss, also vor dem Bau-recht, dieses Bebauungsplanes abgeschlossen
werden und da sind dann auch solche Dinge mit zu regeln, z.B. in welchem
zeitlichen Ablauf die Stege errichtet werden sollen. Auch der Name des
Partners, der die wasserseitige Entwicklung durchführen soll, ist noch nicht
offiziell.
Herr Adomeit fragt,
ob seitens der Stadt schon geklärt wurde, was es mit den Verkäufen durch einen
zweiten Anbieter auf sich hat.
Herr Wohlgemuth
teilt mit, dass die Sache geklärt ist und soweit auch Irritationen ausgeräumt
werden konnten. Der Investor hat sich mit einem Schreiben an die Fraktionen
gewandt. Herr Musahl hatte sich öffentlich von dieser Immobilienofferte
distanziert und mittlerweile eine Unterlassungsverpflichtung erwirkt.
Herr Suhr bittet,
dass die Fragen, die er als Anfrage eingereicht hat, vielleicht vorab
beantwortet werden, da er sonst Fragen im Rahmen der Aussprache stellen würde,
die möglicherweise erfasst werden durch die Beantwortung der Verwaltung auf die
drei Fragen.
Der Präsident gibt
dem statt. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage verbleibt in der Niederschrift
unter TOP 7.15
Herr Laack fragt
nach einer gesicherten Endfinanzierung.
Herr Wohlguth
informiert, dass es keine Garantien gibt. Der Eigentümer des Grundstücks will
das Vorhaben realisieren, dafür muss der B-Plan geändert werden. Für die
Änderung des B-Plans ist ein Nachweis über die Finanzierung nicht notwendig.
Wenn das Bedürfnis nach Nachweisen besteht, können solche im folgenden
Verfahren verlangt werden.
Herr Adomeit
erfragt, ob die Förderung des Wanderrastplatzes durch das Land in Aussicht
gestellt ist, gerade in Bezug auf den 500m entfernten Wanderrastplatz in Parow.
Herr Wohlgemuth
teilt mit, dass der Wasserwanderrastplatz in Parow noch nicht eingerichtet,
sondern nur geplant ist. Dafür gab es ein Raumordnungsverfahren. Es wird auch
das Stellen einer Förderantrags beabsichtigt. Inwieweit sich die beiden Plätze
vertragen, ist Ziel eines Raumordnungsverfahrens, welches für beide Standorte
im Grunde bereits erledigt ist. Die Raumverträglichkeit ist somit gegeben.