Zu dem Tagesordnungspunkt 7 teilt der Präsident mit, dass er bereits in einer der vergangenen Sitzungen schon mal zu großen Anfragen hinwies, dass diese grundsätzlich zu bedeutenden Angelegenheiten gestellt werden können.

Dieses Recht hat jedes Mitglied der Bürgerschaft!

Die Beantwortung und die darauf folgende Aussprache sind aber in der Regel zeitintensiv und lassen somit weniger Raum für die nachfolgenden Anfragen. Insbesondere dann, wenn wie heute mehrere große Anfragen eingereicht worden sind.

Das Präsidium hat sich deshalb unter Bezug auf das in § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung dem Oberbürgermeister eingeräumte Ermessen darauf verständigt, zukünftig bei mehreren großen Anfragen nur eine mündlich zu beantworten und die weiteren schriftlich. Damit wird unter anderem auch der Kollegialität Rechnung getragen und Vertagungen in nächste Sitzungen entgegen gewirkt.