Sitzung: 23.07.2015 Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport (beendet)
Herr Hofmann beantragt das Rederecht für Herrn Hahn,
Herrn Zühlsdorf, Frau Wolter und Frau Graaf.
Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0
Stimmenthaltungen
Herr Hahn informiert, dass regelmäßige Treffen der
Vereine stattgefunden haben. Es wurden alle Vorbereitungen für den
Gesellschaftervertrag getroffen.
Frau Dr.
Carstensen nimmt ab 17:05 Uhr an der Sitzung teilt.
Herr Zühlsdorf teilt mit, dass Herr Gueffroy vom
Rechtsamt eingeräumt hätte, dass das Rechtsamt bei einer hier gewünschten
Beratung nicht ausreichend kompetent wäre.
Im August könnte der Gesellschaftervertrag vorliegen.
Danach kann ein Termin beim Notar gemacht, ein Konto eröffnet, die Gesellschaft
ins Handelsregister eingetragen und eine Meldung an das Finanzamt getätigt
werden.
Herr Hahn teilt mit, dass der Rechtsstatus einer
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gewählt wurde.
Er erläutert weiter, dass es ein gemeinsames Gremium
bestehend aus je 2 Personen aus den drei bisherigen Vereinen geben wird. Es
wird ein Finanzplan erstellt, der eine Koordinierungsstelle/Geschäftsstelle
umfassen wird. Die Stelle wird für 10h/Woche besetzt werden. Weiter wird eine
20h/Woche Stelle aufgenommen, die die Buchhaltung und die Koordination umfassen
wird.
Die Kosten der zu besetzenden Stellen werden das
bisherige Antragsvolumen erhöhen. Dazu sollen Verhandlungen mit dem Ministerium
geführt werden.
Im Dezember 2014 wurden vom Ministerium
Evaluationszahlen der Vereine abgefordert, die zur Verfügung gestellt wurden,
damit eine neue Förderrichtlinie erarbeitet werden kann. Die neue
Förderrichtlilie wird nach derzeitigem Stand erst am 10.09.2015 bekannt
gegeben. Demnach hat die neue Gesellschaft dann 3 Wochen Zeit, die
Förderanträge darauf abzustimmen.
Auf Nachfrage von Herrn Hofmann informiert Frau Graaf
über den Termin bei Frau Schröter vom Landkreis Vorpommern-Rügen. Aus ihrer
Sicht ist der Termin mit positivem Signal abgeschlossen worden.
Der Kreistag hat einen Beschluss gefasst, dass die
Jugendkunstschule vom Landkreis zu unterstützen ist.
Bei der Beratung waren die verschiedenen
Verwaltungsressorts anwesend.
Sie stellt klar, dass es in den ehemaligen Landkreisen
Rügen und Nordvorpommern bisher keine Jugendkunstschule gab. Daher muss diese
Aufgabe erst einmal einem Ressort im Landkreis Vorpommern-Rügen zugeordnet
werden. Eine Entscheidung ist aber noch nicht getroffen worden.
Es wurde rechtliche Unterstützung vom Landkreis
zugesichert.
Herr Hahn ergänzt, dass Frau Schröter darum gebeten
habe, den Betreibervertrag sowie die Konzeption vorzulegen. Ebenfalls sollten
die konkreten Forderungen benannt werden.
Herr Hofmann möchte wissen, warum nicht die einfachere
Rechtsform des „e.V.“ gewählt wurde.
Dazu macht Frau Wolter deutlich, dass alle drei
Gesellschafter auf einer Augenhöhe agieren sollen. Das wäre beim Verein nicht
möglich, Weiter wünschen sich die jetzigen drei Vereine, dass der Landkreis und
die Hansestadt Stralsund Mitgesellschafter an der Jugendkunstschule
Vorpommern-Rügen werden.
Herr Hahn macht auf eine weitere Möglichkeit
aufmerksam, bei der die Hansestadt Stralsund und der Landkreis Vorpommern-Rügen
je einen Vertreter in einen Beirat entsenden. Dies wurde vom Landkreis positiv
zur Kenntnis genommen.
Frau von Allwörden macht deutlich, dass eine
Unterstützung der Hansestadt Stralsund als Gesellschafter von der Fraktion
CDU/FDP definitiv nicht unterstützt wird. Eine Mitarbeit im Beirat wäre
denkbar.
Frau Bartel informiert, dass derzeit unklar ist, wie
sich der Kreistag verhalten wird. Durch die Aussage von Frau Schröter ist eine
andere Sichtweise entstanden. Sie wird dies in ihrer Fraktion besprechen. Eine
Mitarbeit im Beirat wird von ihr als wichtig erachtet.
Herr Zühlsdorf betont, dass eine Mitarbeit im Beirat
positiv wäre. Frau Wolter ergänzt, dass aus Sicht von Frau Schröter das
Mitglied im Beirat jemand aus der Verwaltung sein sollte.
Frau Fechner sichert zu, die neuen Erkenntnisse
ebenfalls mit ihrer Fraktion zu besprechen.
Herr Hahn informiert, dass die Betreibung der Häuser
ein Punkt ist, der derzeit noch nicht abschließend geklärt ist. Zur Betreibung
der Häuser gibt es unterschiedliche Interessen. Der Vertrag wird jährlich
verlängert, bietet aber keine Planungssicherheit.
Er regt an, ggf. über die Leitung und Führung
nachzudenken und dies möglicherweise im Betreibervertrag fest zu verankern.
Herr Hofmann entgegnet, dass die drei derzeitigen
Vereine die neue Gesellschaft gründen und für Einigkeit sorgen müssen. Der
Ausschuss kann zu dieser Thematik keine Positionierung übernehmen.
Frau Bartel macht deutlich, dass der Betreibervertrag
aus dem Jahr 2009 natürlich angepasst werden muss.
Frau Dibbern fragt nach, ob die Verwaltung in der Lage
ist, ein Nutzungskonzept zu den Gebäuden vorzulegen.
Dazu macht Herr Hofmann deutlich, dass bei ganz
konkreten Vorgaben seitens der Vereine zur Nutzung der Räume und Gebäude eine
Positionierung erfolgen könnte. Aber die Erarbeitung eines Betreiberkonzepts
muss durch die neue Gesellschaft erfolgen.
Frau Fechner möchte wissen, ob es bei dem Problem
ausschließlich um die Nutzung der Räume geht. Dazu schlägt Herr Hahn vor, dass
zu dieser Problematik, wie in der Vergangenheit schon einmal durchgeführt, eine
Mediation von Herrn Wolfgang Meyer übernommen wird, um die drei Vereine bei der
Lösung zu begleiten.
Dazu macht Herr Hofmann deutlich, dass das
ausschließlich durch die Vereine erfolgen kann.
Auf die Nachfrage von Frau Dibbern machen Frau Bartel
und Herr Hofmann deutlich, dass der alte Betreibervertrag noch Gültigkeit
besitzt und überarbeitet werden muss.
Herr Hofmann informiert aus einem Gespräch mit der
Verwaltung, dass eine Rechtsberatung schwierig umzusetzen sei, da andere
Vereine, die sich möglicherweise auch zusammenschließen würden, ebenfalls einen
solchen Anspruch geltend machen könnten. Telefonische Nachfragen stehen natürlich
immer frei.
Frau Wolter erinnert, dass die Idee der Unterstützung
aus dem ersten Prozess bei der Erarbeitung eines Kooperationsvertrages
entstanden sei. Dabei wurde auch starke Unterstützung gegeben.
Frau Graaf erklärt, dass die Stadt von den drei
Betreibern sehr deutlich mit in dieser Angelegenheit involviert angesehen
wurde. Wenn jedoch die Tendenz nicht zum Mitgesellschafter, sondern zum
Mitglied im Beirat geht, ist die Haltung der Verwaltung verständlich.
Frau von Allwörden fasst zusammen, dass für die
Vereine ein erheblicher Zeitdruck besteht. Frau Graaf bestätigt dies. Wichtig
wäre es, die Förderkriterien des Landes zu kennen, die jedoch frühestens ab
10.09.2015 bekannt gegeben werden.
Auf Nachfrage von Herr Hofmann bestätigt Herr Hahn,
dass es vor dem 10.09.2015 keine verbindliche Aussage aus Schwerin geben wird.
Das Thema wird in einer der nächsten Sitzungen nochmals auf die Tagesordnung gesetzt.