Sitzung: 22.07.2015 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: AN 0021/2015
Auf Nachfrage teilt Herr Bogusch mit, dass es seitens der Verwaltung derzeit keine neuen Erkenntnisse gibt.
Herr Meißner informiert, dass er die Pfähle nicht als so marode angesehen hatte, wie sie
sich jetzt darstellen. Die Erneuerung stellt einen größeren Aufwand dar. Dafür müssen entsprechende Genehmigungen erteilt werden.
Herr Meißner teilt weiter mit, dass der Teich nach derzeitiger Nutzung und nach dem Zustand beurteilt wurde. Es wurde festgestellt, dass er teilweise privat abgeriegelt ist, obwohl es sich um eine öffentliche Fläche handelt.
Daher wurde der folgende überarbeitete Antrag erarbeitet:
a) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Errichtung eines „Angelsteges“ am Andershofer Teich unter Einbeziehung von Teilen der Buhnenpfähle der ehemaligen Sauganlage, auch unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes für die vorhandenen Bauteile, genehmigungsfähig ist.
b) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 32 eine Zuwegung zu einem etwaigen Angelsteg berücksichtigt bzw. geplant werden kann.
c) Die Verwaltung wird beauftragt bei der Begleitung der Umsetzung des B-Planes 32 Fördermöglichkeiten für einen partiellen Rückbau und teilweise Instandsetzung als Freizeit- und Angelsteg zu recherchieren und den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung zu unterrichten.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlichen Flächen am Andershofer Teich zu entsiegeln/ entsiegeln zu lassen und öffentlich zugänglich zu halten.
Herr Meißner schlägt auf Anraten von Herrn Gottschling vor, den Tagesordnungspunkt zur abschließenden Beratung in der nächsten Sitzung noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Ausschussmitglieder sind mit der Vorgehensweise einverstanden.