Sitzung: 22.07.2015 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: ZU 0022/2015
Herr Wohlgemuth stellt die Machbarkeitsstudie vor. Er
erläutert 4 Varianten am Standort Neuer Markt und 3 Varianten am Standort Schützenbastion.
Er gibt Informationen über die entstehenden Kosten und die Wirtschaftlichkeit,
das Verkehrsaufkommen, Denkmalpflege, Baugrundverhältnisse, die Gefährdung der
angrenzenden Bausubstanz und den Eingriff in das Bodendenkmal. Zudem werden
Informationen über die Sichtachsen, Verlagerung des Busbahnhofes und
Archäologie gegeben. Als Fazit kann man zusammenfassen, das baugrundtechnisch
und wirtschaftlich beide Standorte realisierbar sind. Denkmalpflegerisch ist
der Neue Markt sehr problematisch. Nach der gewonnenen Einschätzung bietet die
Schützenbastion städteräumlich und verkehrsrechtlich ganz erhebliche Vorteile
gegenüber dem Neuen Markt. Die Schützenbastion sollte als Schwerpunkt
entwickelt werden. Das würde bedeuten, dass der Managementplan angepasst werden
müsste. Der Busbahnhof müsste verlagert werden. Die Bürgerschaft hätte mit dem
Managementplan und den Rahmenbedingungen für den neuen Markt zwei wesentliche
Weichenstellungen zur Wahl.
Die Präsentation wird den Fraktionen zur Verfügung
gestellt.
Herr Rickmann erläutert, dass es 3 Standorte (Theater,
Busbahnhof, Hafeninsel) für den Reisebusverkehr gibt. Er möchte gerne wissen,
ob es von der Kapazität möglich wäre, die beiden Außenstandorte komplett auf
die Schützenbastion zu verlagern.
Dazu führt Herr Wohlgemuth aus, dass es rein
rechnerisch möglich wäre. Dadurch würde die Anzahl der PKW-Stellplätze aber
deutlich reduziert werden. Deshalb sollte eher der Ansatz verfolgt werden, eine
begrenzte Anzahl von Plätzen für das Ein- und Aussteigen vorzuhalten. Das
dauerhafte Abstellen sollte in Entfernung zur Stadt, so z.B. in der
Bahnhofstraße, realisiert werden.
Herr Meißner fragt zur Schützenbastion nach, ob die 2
Parkebenen sich unterirdisch befinden würden. Herr Wohlgemuth erklärt, dass es
sich um ebenerdiges Parken handelt und 2 Geschosse unterirdisch vorhanden sein
würden.
Herr Rickmann erklärt, dass der Busbahnhof
zwangsläufig weichen muss. Er möchte wissen, ob es für diese Variante einen
zeitlichen Rahmen gibt, ab wann der Busbahnhof in Richtung Bahnhof verlagert
werden soll. Weiter fragt er nach, ob der Neue Markt im Zuge der Bebauung der
Schützenbastion in einem Verbund mit zu sanieren ist oder ob dies zeitlich
voneinander abweicht.
Herr Wohlgemuth schätzt ein, dass erst einmal
Ersatzstellplätze für den Neuen Markt geschaffen werden müssten, bevor mit
baulichen Maßnahmen auf dem Neuen Markt begonnen werden kann. Von der baulichen
Realisierung würde die Schützenbastion an erster Stelle stehen und nach
Abschluss dann der Neue Markt folgen, wobei eine parallele Planung für den
Neuen Markt möglich wäre.
Herr Bogusch erklärt, dass es zur Zeit relativ
unkompliziert gelingt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, mehr Reisebusse
im Bereich der Bahnhofstraße unterzubringen, ohne große bauliche Änderungen
vornehmen zu müssen. Es steht relativ viel Platz zur Verfügung. Die Flächen der
Bahn wurden angekauft, sodass darüber verfügt werden kann. Trotzdem ist das
Thema Busbahnhof ein sehr komplexes Thema, welches noch 1-2 Jahre für die
Planung und Realisierung benötigt und wo die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes
sinnvoll wäre. Um mit der Schützenbastion voran zu kommen, würde es kurzfristig
gelingen, Busse in der Bahnhofstraße unter zu bringen.
Herr Meißner stellt fest, dass die Bebauung mit einer
Tiefgarage auf dem Neuer Markt schwierig, aber nicht unmöglich ist.
Nach Herrn Wohlgemuths Aussage ist es zurzeit nicht
unmöglich, man müsse abwarten, was die archäologischen Gutachten dazu aussagen.
Dies müsste geprüft werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen
werden, dass das Vorhaben denkmalrechtlich ausgeschlossen ist.
Herr Gottschling fragt nach, ob es nicht so
problematisch wäre, wenn man nur die Oberfläche bearbeiten würde und nicht bis
in die geschützte Erdoberfläche vordringen würde. Herr Wohlgemuth hält die
Beantwortung der Frage für schwierig, weil die Experten für diese Dinge in
Schwerin sitzen. Es gab große Diskussionen beim Alten Markt, weil dieser eine
leichte Wölbung aufweist, was charakteristisch für die Entwicklung dieses
Platzes war. Dieses Problem besteht auf dem Neuen Markt so nicht.
Die Oberfläche ist durch Betonplatten gekennzeichnet.
Es würde ein geringerer Eingriff als beim Alten Markt vorliegen, wenn nur die
Oberfläche neu hergestellt werden würde.
Frau Fischer möchte wissen, ob die denkmalrechtliche
Überprüfung am Neuen Markt nicht nötig wäre, wenn es keine Tiefgarage geben
würde. Würde eine Untersuchung trotzdem stattfinden? Ist die
denkmalpflegerische Untersuchung bereits im Entwurf enthalten oder kommt diese
kostenmäßig noch hinzu?
Herr Wohlgemuth erläutert, dass diese Kosten
hinzukommen würden.
Archäologen schauen nur baubegleitend in der
jeweiligen Tiefe, die dann auch ausgehoben wird.
Herr Czerwinski fragt nach, wie die Erfahrungen mit
anderen Parkhäusern und Teiltiefgaragen hinsichtlich der Kostenentwicklung und
Steigerung der Baukosten beurteilt werden.
Herr Schwarzlose erläutert, dass die Parkhäuser und
Tiefgaragen durch die SES GmbH betreut wurden. Es gab Kostenentwicklungen nach
oben. Bei den Kosten handelt es sich um grobe Vorschätzungen, die aber nicht
verlässlich sind. Gerade bei der Schützenbastion hat man die Problematik des
angrenzenden Wassers zu beachten, sodass man nicht endlos in die Tiefe graben
kann. Es geht hier im Ergebnis um die Machtbarkeit zum Bau einer Tiefgarage.
Dies kann für beide Standorte bejaht werden. Bei einer Entscheidung zwischen
beiden Standorten darf nicht vergessen werden, dass es einige Probleme
hinsichtlich der gesamten Parkraumsituation in Stralsund gibt.
Ein Standort im Vergleich zu favorisieren, sollte
nicht unbedingt damit einhergehen, einen anderen Standort zu verwerfen.
Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, den Beschluss als umgesetzt zu betrachten. Die Information erfolgt über den Präsidenten der Bürgerschaft.