Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Herr Wohlgemuth stellt den Vorhabenträger vor. Der Inhalt der B-Planänderung wurde bereits in der letzten Sitzung erläutert. Die Fragen bezogen sich in erster Linie auf die Realisierung dieses Vorhabens, insbesondere auf die wasserseitige Entwicklung. Konkrete Ausführungen zum Vorhaben wird Herr Musahl im Weiteren geben.

 

Herr Musahl stellt sich und das Unternehmen vor. Er informiert zu abgeschlossenen und laufenden Projekten. Er führt aus, dass ein Projekt in Waren/Müritz nach der gleichen Art gebaut wird, wie das geplante Projekt in der Schwedenschanze. In Stralsund sind u.a. 4 Baukörper mit Parkplätzen, die im Erdgeschoss integriert werden, geplant. Außerdem werden ein Bistro, Wellnessbereich, Gewerberäume, Wohnungen und Ferienwohnungen entstehen. Ziel ist zudem, eine hafenaffine Bebauung mit 100 Liegeplätzen zu erreichen. Für 50 Liegeplätze des Wasserwanderrastplatzes ist eine Förderung möglich, für diese wurde ein Fördermittelantrag gestellt. Die restlichen 50 festen Liegeplätze müssen ohne Förderung gebaut werden.

 

Frau Fischer möchte wissen, was passiert, wenn das Wirtschaftsministerium dem Förderantrag nicht stattgibt. Herr Musahl erklärt, dass die 100 Liegeplätze und der Hafen dann trotzdem gebaut werden. Frau Fischer fragt nach, seit wann eine Marina geplant ist, da davon im letzten Ausschuss vor einem Monat noch keine Rede war.

Herr Musahl führt aus, dass darüber noch nicht informiert worden ist, weil das Objekt mit einem Partner zusammen erworben worden ist. Dabei wurde durch Herrn Musahl der Part der Landseite und durch den Partner der Part der Wasserseite übernommen.

Frau Fischer möchte wissen, ob das Projekt nach der Genehmigung rechtzeitig realisiert werden kann. Herr Musahl antwortet, dass man mit dem  B-Planverfahren später begonnen hat. Es ist eventuell mit einem Baustart in zwei Jahren zu rechnen.

 

Herr Meißner freut sich zu hören, dass Wohnungsbau und Hafenausbau in einem Zug stattfinden sollen. Davor bestand die Angst im Ausschuss, dass der Wohnungsbau ohne den Hafen fertiggestellt werden könnte und so der Hafen vernachlässigt wird. So kann hingegen ein tolles Objekt für Stralsund entstehen.

Herr Musahl bestätigt, dass man aus diesem Grund auch den Hafen in die Planung einbeziehen muss. Das Vorhandensein der Kaikante stellt zudem auch einen Vorteil für einen zukünftigen Ausbau dar.

 

Herr Gottschling möchte wissen, ob die geplanten Ferienwohnungen und Wohnungen je zur Hälfte erlaubt sind oder ob es dort Probleme geben kann bzw. ob die Ferienwohnungen ausgeschlossen werden können. Herr Musahl erklärt, dass man eine Trennung vornehmen muss. Hier wurde die Trennung gebäudetechnisch vorgenommen, ähnlich wie in der Stadt Waren. Es handelt sich um einen hafenaffinen Bau. Lärm wird durch den Hafen immer da sein.

 

Herr Lastovka erklärt, dass dies Gegenstand des B-Planes sein sollte.

In der letzten Sitzung waren alle verunsichert bezüglich der Bauplanung und was aus dem Hafen werden sollte. Aber dies wurde soeben durch Herrn Musahl erklärt, dass Wohnung für diejenigen gebaut werde sollen, die auch den Hafen nutzen möchten.

Herr Lastovka möchte wissen, ob die Verwaltung eine Möglichkeit sieht, den Wohnungsbau und den Hafenausbau gegenseitig festzuschreiben, so dass nicht ein Projekt entfallen könnte.

 

Frau Gessert erklärt, dass der B-Plan 38  Baurecht für einen Hafen mit 400 Liegeplätzen geschaffen hat. Dieses Baurecht soll ausgeschöpft werden für eine erste Ausbaustufe mit 100 Liegeplätzen und einer später möglichen Erweiterung der Ausbaustufe, sodass die Zielgröße von 400 Liegeplätzen noch erreicht werden kann.

Herr Wohlgemuth informiert, dass es nicht möglich ist, eine Verpflichtung zum Bau eines Hafens abzuleiten. Der Bebauungsplan schafft Baurecht. In welchen Abschnitten der Eigentümer und Bauherr das Vorhaben realisiert, ist seine eigene Entscheidung. Im Rahmen eines B-Planes den Bauherrn dazu zu verpflichten in einer Reihenfolge bzw. Kombination ein Vorhaben zu realisieren, wird schwierig. Die Frage wäre eher, ob man dies im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages klären könnte. Dieser Frage kann seitens der Verwaltung nochmal nachgegangen werden.

 

Frau Fischer möchte wissen, ob eine Abstimmung heute notwendig ist. Herr Lastovka bejaht dies.

Frau Fischer wünscht sich eine strategische Planung über die Nutzung der gesamten Uferkante bis zum Standort Holzhausen beginnend von der Rügenbrücke, da dies in der Öffentlichkeit wenig bekannt ist und Raum für Diskussionen liefert. Dies sollte in den Fraktionen besprochen werden, bevor dazu zum jetzigen Zeitpunkt eine Abstimmung getroffen wird.

 

Herrn Meißner ist aus der letzten Sitzung bekannt, dass die öffentliche Begehbarkeit und Durchlässigkeit des gesamten Areals gesichert sind. Es wird zudem nicht sofort beschlossen, dass morgen der Baustart erfolgen soll, sondern es handelt sich erst einmal um einen Aufstellungsbeschluss, der empfohlen werden soll.

 

Herr Lastovka informiert, dass mit Treffen eines Aufstellungsbeschlusses auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben wird. Mit den dort getroffenen Anregungen kann dann innerhalb der Fraktionen gearbeitet werden. Aus diesem Grunde bittet Herr Lastovka heute um eine Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes.

 

Herr Gottschling führt aus, dass das Thema beim letzten Mal in die Fraktionen zurück geschickt und diskutiert wurde. Heute wurden wieder neue Informationen gegeben, die ebenfalls den Fraktionen mitgeteilt werden sollten, da sich der Sachverhalt und das dazugehörige Konzept völlig anders darstellt. Aus diesem Grund wird Herr Gottschling sich bei der heutigen Abstimmung der Stimme enthalten. Es würde nichts dagegen sprechen, dass Thema noch einmal zu beraten, um einen einstimmigen Beschluss für die Änderung zu erhalten.

 

Herr Czerwinski erklärt, dass nach seiner Information B-Planänderungen Satzungsänderungen sind, die durch die Bürgerschaft beschlossen werden müssen.

Bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung im September wäre Zeit, das Thema nochmals in die Fraktionen zurück zu geben, um dann die Entscheidung zu treffen. Er möchte sich somit dem Vorschlag seines Vorredners anschließen.

Herr Lastovka führt aus, dass wenn heute eine Empfehlung ausgesprochen würde, bleibt die Entscheidung trotzdem den Bürgerschaftsmitgliedern vorbehalten. Er bitte nochmals darum die Änderung heute zu beschließen.

 

Herr Mühle möchte wissen, ob bei privaten Bauvorhaben der B-Plan ausgelegt werden muss und eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.

Herr Wohlgemuth erklärt, dass das Verfahren unabhängig von der Art des Vorhabenträgers stattfindet. Nach dem Verfahren des Baugesetzbuches wird es eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und nach dem  Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung  und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geben.

 

Frau Fischer schlägt im Namen ihrer Fraktion vor, dass seitens der Investoren eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden soll, die Marina in einer Frist von drei Jahren zu entwickeln und den Wassersportlern zugänglich zu machen. Wie bereits zuvor angesprochen, eine Art städtebaulicher Vertrag.

 

Herr Lastovka erklärt, dass Herr Musahl diesem Anliegen zustimmt und schlägt vor, dass die Vorlage unter folgender Änderung abgestimmt werden sollte:

 

Die Vorlage B 0015/2015 wird mit der Maßgabe empfohlen, dass sich neben der ursprünglichen Vorlage der Investor dazu verpflichtet, binnen 3 Jahren nach Aufstellung des Bebauungsplanes, auch die dort ausgewiesenen hafenseitigen Flächen zu errichten.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0015/2015 mit der vorgenannten Ergänzung zu beschließen.


Abstimmung: 5 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 4 Stimmenthaltungen