Sitzung: 22.07.2015 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: B 0015/2015
Herr Wohlgemuth stellt den Vorhabenträger vor. Der
Inhalt der B-Planänderung wurde bereits in der letzten Sitzung erläutert. Die
Fragen bezogen sich in erster Linie auf die Realisierung dieses Vorhabens,
insbesondere auf die wasserseitige Entwicklung. Konkrete Ausführungen zum
Vorhaben wird Herr Musahl im Weiteren geben.
Herr Musahl stellt sich und das Unternehmen vor. Er
informiert zu abgeschlossenen und laufenden Projekten. Er führt aus, dass ein
Projekt in Waren/Müritz nach der gleichen Art gebaut wird, wie das geplante
Projekt in der Schwedenschanze. In Stralsund sind u.a. 4 Baukörper mit
Parkplätzen, die im Erdgeschoss integriert werden, geplant. Außerdem werden ein
Bistro, Wellnessbereich, Gewerberäume, Wohnungen und Ferienwohnungen entstehen.
Ziel ist zudem, eine hafenaffine Bebauung mit 100 Liegeplätzen zu erreichen.
Für 50 Liegeplätze des Wasserwanderrastplatzes ist eine Förderung möglich, für
diese wurde ein Fördermittelantrag gestellt. Die restlichen 50 festen
Liegeplätze müssen ohne Förderung gebaut werden.
Frau Fischer möchte wissen, was passiert, wenn das
Wirtschaftsministerium dem Förderantrag nicht stattgibt. Herr Musahl erklärt,
dass die 100 Liegeplätze und der Hafen dann trotzdem gebaut werden. Frau
Fischer fragt nach, seit wann eine Marina geplant ist, da davon im letzten
Ausschuss vor einem Monat noch keine Rede war.
Herr Musahl führt aus, dass darüber noch nicht
informiert worden ist, weil das Objekt mit einem Partner zusammen erworben
worden ist. Dabei wurde durch Herrn Musahl der Part der Landseite und durch den
Partner der Part der Wasserseite übernommen.
Frau Fischer möchte wissen, ob das Projekt nach der
Genehmigung rechtzeitig realisiert werden kann. Herr Musahl antwortet, dass man
mit dem B-Planverfahren später begonnen
hat. Es ist eventuell mit einem Baustart in zwei Jahren zu rechnen.
Herr Meißner freut sich zu hören, dass Wohnungsbau und
Hafenausbau in einem Zug stattfinden sollen. Davor bestand die Angst im
Ausschuss, dass der Wohnungsbau ohne den Hafen fertiggestellt werden könnte und
so der Hafen vernachlässigt wird. So kann hingegen ein tolles Objekt für
Stralsund entstehen.
Herr Musahl bestätigt, dass man aus diesem Grund auch
den Hafen in die Planung einbeziehen muss. Das Vorhandensein der Kaikante
stellt zudem auch einen Vorteil für einen zukünftigen Ausbau dar.
Herr Gottschling möchte wissen, ob die geplanten
Ferienwohnungen und Wohnungen je zur Hälfte erlaubt sind oder ob es dort
Probleme geben kann bzw. ob die Ferienwohnungen ausgeschlossen werden können.
Herr Musahl erklärt, dass man eine Trennung vornehmen muss. Hier wurde die Trennung
gebäudetechnisch vorgenommen, ähnlich wie in der Stadt Waren. Es handelt sich
um einen hafenaffinen Bau. Lärm wird durch den Hafen immer da sein.
Herr Lastovka erklärt, dass dies Gegenstand des
B-Planes sein sollte.
In der letzten Sitzung waren alle verunsichert
bezüglich der Bauplanung und was aus dem Hafen werden sollte. Aber dies wurde
soeben durch Herrn Musahl erklärt, dass Wohnung für diejenigen gebaut werde
sollen, die auch den Hafen nutzen möchten.
Herr Lastovka möchte wissen, ob die Verwaltung eine
Möglichkeit sieht, den Wohnungsbau und den Hafenausbau gegenseitig
festzuschreiben, so dass nicht ein Projekt entfallen könnte.
Frau Gessert erklärt, dass der B-Plan 38 Baurecht für einen Hafen mit 400 Liegeplätzen
geschaffen hat. Dieses Baurecht soll ausgeschöpft werden für eine erste
Ausbaustufe mit 100 Liegeplätzen und einer später möglichen Erweiterung der
Ausbaustufe, sodass die Zielgröße von 400 Liegeplätzen noch erreicht werden
kann.
Herr Wohlgemuth informiert, dass es nicht möglich ist,
eine Verpflichtung zum Bau eines Hafens abzuleiten. Der Bebauungsplan schafft
Baurecht. In welchen Abschnitten der Eigentümer und Bauherr das Vorhaben
realisiert, ist seine eigene Entscheidung. Im Rahmen eines B-Planes den
Bauherrn dazu zu verpflichten in einer Reihenfolge bzw. Kombination ein
Vorhaben zu realisieren, wird schwierig. Die Frage wäre eher, ob man dies im
Rahmen eines städtebaulichen Vertrages klären könnte. Dieser Frage kann seitens
der Verwaltung nochmal nachgegangen werden.
Frau Fischer möchte wissen, ob eine Abstimmung heute
notwendig ist. Herr Lastovka bejaht dies.
Frau Fischer wünscht sich eine strategische Planung
über die Nutzung der gesamten Uferkante bis zum Standort Holzhausen beginnend
von der Rügenbrücke, da dies in der Öffentlichkeit wenig bekannt ist und Raum
für Diskussionen liefert. Dies sollte in den Fraktionen besprochen werden,
bevor dazu zum jetzigen Zeitpunkt eine Abstimmung getroffen wird.
Herrn Meißner ist aus der letzten Sitzung bekannt,
dass die öffentliche Begehbarkeit und Durchlässigkeit des gesamten Areals
gesichert sind. Es wird zudem nicht sofort beschlossen, dass morgen der
Baustart erfolgen soll, sondern es handelt sich erst einmal um einen
Aufstellungsbeschluss, der empfohlen werden soll.
Herr Lastovka informiert, dass mit Treffen eines
Aufstellungsbeschlusses auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben wird. Mit
den dort getroffenen Anregungen kann dann innerhalb der Fraktionen gearbeitet
werden. Aus diesem Grunde bittet Herr Lastovka heute um eine Zustimmung zur Änderung
des Bebauungsplanes.
Herr Gottschling führt aus, dass das Thema beim
letzten Mal in die Fraktionen zurück geschickt und diskutiert wurde. Heute
wurden wieder neue Informationen gegeben, die ebenfalls den Fraktionen
mitgeteilt werden sollten, da sich der Sachverhalt und das dazugehörige Konzept
völlig anders darstellt. Aus diesem Grund wird Herr Gottschling sich bei der
heutigen Abstimmung der Stimme enthalten. Es würde nichts dagegen sprechen,
dass Thema noch einmal zu beraten, um einen einstimmigen Beschluss für die
Änderung zu erhalten.
Herr Czerwinski erklärt, dass nach seiner Information
B-Planänderungen Satzungsänderungen sind, die durch die Bürgerschaft
beschlossen werden müssen.
Bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung im September
wäre Zeit, das Thema nochmals in die Fraktionen zurück zu geben, um dann die
Entscheidung zu treffen. Er möchte sich somit dem Vorschlag seines Vorredners
anschließen.
Herr Lastovka führt aus, dass wenn heute eine
Empfehlung ausgesprochen würde, bleibt die Entscheidung trotzdem den
Bürgerschaftsmitgliedern vorbehalten. Er bitte nochmals darum die Änderung
heute zu beschließen.
Herr Mühle möchte wissen, ob bei privaten Bauvorhaben
der B-Plan ausgelegt werden muss und eine Öffentlichkeitsbeteiligung
stattfindet.
Herr Wohlgemuth erklärt, dass das Verfahren unabhängig
von der Art des Vorhabenträgers stattfindet. Nach dem Verfahren des
Baugesetzbuches wird es eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eine
weitere Öffentlichkeitsbeteiligung und
eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geben.
Frau Fischer schlägt im Namen ihrer Fraktion vor, dass
seitens der Investoren eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden soll,
die Marina in einer Frist von drei Jahren zu entwickeln und den Wassersportlern
zugänglich zu machen. Wie bereits zuvor angesprochen, eine Art städtebaulicher
Vertrag.
Herr Lastovka erklärt, dass Herr Musahl diesem
Anliegen zustimmt und schlägt vor, dass die Vorlage unter folgender Änderung
abgestimmt werden sollte:
Die Vorlage B 0015/2015 wird mit der Maßgabe
empfohlen, dass sich neben der ursprünglichen Vorlage der Investor dazu
verpflichtet, binnen 3 Jahren nach Aufstellung des Bebauungsplanes, auch die
dort ausgewiesenen hafenseitigen Flächen zu errichten.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0015/2015 mit der vorgenannten Ergänzung zu beschließen.
Abstimmung: 5 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 4 Stimmenthaltungen