Die Bürgerschaft der Hansestadt beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für personelle und sächliche Aufwendungen der Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Stralsund.


Die Mitglieder der Bürgerschaft haben keinen Redebedarf.


Mehrheitlich zugestimmt