Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.            Ist der Erhalt der Bäume, insbesondere der beiden Linden direkt vor der

           Jakobikirche, im Quartier 33 durch Integration in die geplante Bebauung

           beabsichtigt und möglich?
2.            Falls nicht, warum nicht?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Im Falle der Bebauung des Quartiers ist die Erhaltung der Bäume auf dem Quartier 33 nicht möglich. Es handelt sich um 5 Pappeln im Bereich der Filterstraße und 2 Linden westlich der Jakobikirche.

Im Mai 2014 wurde mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan das seit 1998 ruhende Bauleitplanverfahren für das Quartier 33 wieder aufgenommen.

Grundlage für die Entwicklung des Quartiers sind das im Managementplan Altstadt dargestellte Konzept der baulichen Nutzung sowie die Ergebnisse einer im Jahr 2013 erarbeiteten Städtebaulichen Studie und die daraus abgeleiteten, im Beschluss formulierten Leitlinien.

Zielstellung ist eine kleinteilige, auf der historischen Parzellenstruktur basierende Blockrandbebauung.

 

Herr von Bosse merkt an, dass die Pappeln aufgrund ihrer Standsicherheit in einigen Jahren vielleicht abgenommen werden müssten. Bei den Linden schlägt er vor, eine Ausnahme zum Grundplan zu machen. Er möchte wissen, warum solch eine Ausnahme  sakrosankt abzulehnen ist. Dazu erläutert Herr Wohlgemuth, dass hier die Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist. Es handelt sich um ein Quartier, wo auch der ruhende Verkehr untergebracht werden soll. Daher ist hier das Augenmerkt auf die Bauparzellen zu richten.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Mehrheitlich abgelehnt