Anfrage:
1.
Andere Städte haben
Regelungen bzgl. der Musikinstrumente, die Personen
belästigen oder stören können. Wie
bewertet die Verwaltung solche Regelungen
mit Blick auf die Straßenmusik in
der Hansestadt Stralsund?
2.
Welche Grenzwerte gelten
hinsichtlich der Lautstärke und wie wird deren
Einhaltung kontrolliert?
3.
Welche Möglichkeiten
haben Anlieger, die sich von Straßenmusik belästigt
fühlen?
Herr
Göcke beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Durch Straßenmusik wird Leben in die Stadt
gebracht. Doch wie schon Wilhelm Busch vor 141 Jahren feststellte: „Musik wird
oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden.“ So kann, was
Gäste der Altstadt, die kurz während eines Einkaufsbummels verweilen, erfreut, für Anwohnerinnen und Anwohner, für
Beschäftigte in den Läden, Cafés und Büros der Innenstadt leicht zur
Geduldsprobe werden. Dies hängt natürlich maßgeblich von der Qualität, der
Dauer und der Lautstärke der Darbietung ab. Zeugnis dessen sind die zunehmenden
Beschwerden, welche die Stadtverwaltung erreichen.
Die Regelung in Stralsund
ist bisher sehr liberal. Zu finden ist sie in der Straßensondernutzungssatzung:
Demnach ist die Nutzung der Fußgängerzone für Straßenmusikanten erlaubnisfrei,
sofern sie ohne Verstärker und nicht länger als 40 Minuten an einem Standplatz
verbleiben.
Herr Göcke kann sich sehr
gut vorstellen, zukünftig die Benutzung besonders lauter oder störender
Musikinstrumente hiervon auszuschließen. Sinnvoll ist es auch, die Dauer der
Darbietung besser zu regeln, denn die jetzige Regelung ist nur schwer zu
kontrollieren und durchzusetzen. Solche Änderungen bedürfen der Anpassung der
Straßensondernutzungssatzung.
Zu 2. Für Kerngebiete, wie den Bereich der
Fußgängerzone in Stralsund, sieht das Immissionsschutzrecht an Werktagen von 8
bis 20 Uhr einen Immissionsrichtwert in Höhe von 60 dB(A) vor. Einzelne
Geräuschspitzen sollen diesen Wert um bis zu 80 dB(A) nicht überschreiten.
Bisher gab es diesbezüglich keine Kontrollen, da die Personalkapazitäten
hierfür einfach nicht ausreichen. Auch aus diesem Grund ist eine bessere
Regelung für laute und störende Musikinstrumente und eine Konkretisierung der
Spielzeiten sinnvoll.
Zu 3. Die derzeitigen Regelungen bieten
hiergegen keinen hinreichenden Schutz. Trotzdem ist grundsätzlich bei solchen
Anliegen eine Information der Stadtverwaltung zu empfehlen. Außerhalb der
Öffnungszeiten (z.B. Samstag und Sonntag) sollte Kontakt mit der Polizei
aufgenommen werden.
Herr Meißner fragt nach, ob die zunehmenden Beschwerden zu beziffern sind. Dazu informiert Herr Göcke, dass in diesem Jahr 2 offizielle Beschwerden vorliegen, aber aus persönlichen Gesprächen weit mehr Beschwerden bekannt sind.