Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.                   Andere Städte haben Regelungen bzgl. der Musikinstrumente, die Personen

            belästigen oder stören können. Wie bewertet die Verwaltung solche Regelungen

            mit Blick auf die Straßenmusik in der Hansestadt Stralsund?

2.                   Welche Grenzwerte gelten hinsichtlich der Lautstärke und wie wird deren

            Einhaltung kontrolliert?

3.                   Welche Möglichkeiten haben Anlieger, die sich von Straßenmusik belästigt

            fühlen?

 

Herr Göcke beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.      Durch Straßenmusik wird Leben in die Stadt gebracht. Doch wie schon Wilhelm Busch vor 141 Jahren feststellte: „Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden.“ So kann, was Gäste der Altstadt, die kurz während eines Einkaufsbummels verweilen,  erfreut, für Anwohnerinnen und Anwohner, für Beschäftigte in den Läden, Cafés und Büros der Innenstadt leicht zur Geduldsprobe werden. Dies hängt natürlich maßgeblich von der Qualität, der Dauer und der Lautstärke der Darbietung ab. Zeugnis dessen sind die zunehmenden Beschwerden, welche die Stadtverwaltung erreichen.

 

Die Regelung in Stralsund ist bisher sehr liberal. Zu finden ist sie in der Straßensondernutzungssatzung: Demnach ist die Nutzung der Fußgängerzone für Straßenmusikanten erlaubnisfrei, sofern sie ohne Verstärker und nicht länger als 40 Minuten an einem Standplatz verbleiben.

 

Herr Göcke kann sich sehr gut vorstellen, zukünftig die Benutzung besonders lauter oder störender Musikinstrumente hiervon auszuschließen. Sinnvoll ist es auch, die Dauer der Darbietung besser zu regeln, denn die jetzige Regelung ist nur schwer zu kontrollieren und durchzusetzen. Solche Änderungen bedürfen der Anpassung der Straßensondernutzungssatzung.

                              

Zu 2.      Für Kerngebiete, wie den Bereich der Fußgängerzone in Stralsund, sieht das Immissionsschutzrecht an Werktagen von 8 bis 20 Uhr einen Immissionsrichtwert in Höhe von 60 dB(A) vor. Einzelne Geräuschspitzen sollen diesen Wert um bis zu 80 dB(A) nicht überschreiten. Bisher gab es diesbezüglich keine Kontrollen, da die Personalkapazitäten hierfür einfach nicht ausreichen. Auch aus diesem Grund ist eine bessere Regelung für laute und störende Musikinstrumente und eine Konkretisierung der Spielzeiten sinnvoll. 

 

Zu 3.      Die derzeitigen Regelungen bieten hiergegen keinen hinreichenden Schutz. Trotzdem ist grundsätzlich bei solchen Anliegen eine Information der Stadtverwaltung zu empfehlen. Außerhalb der Öffnungszeiten (z.B. Samstag und Sonntag) sollte Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden.

 

Herr Meißner fragt nach, ob die zunehmenden Beschwerden zu beziffern sind. Dazu informiert Herr Göcke, dass in diesem Jahr 2 offizielle Beschwerden vorliegen, aber aus persönlichen Gesprächen weit mehr Beschwerden bekannt sind.