Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.   Beabsichtigt die Hansestadt Stralsund mit Vorschlägen, sich um eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu bewerben?

2.   Gibt es Anfragen von Vereinen, Gruppen bzw. Einzelpersonen, die sich um eine Aufnahme bemühen?

3.   Welche Möglichkeiten der Unterstützung seitens der Hansestadt Stralsund gibt es?

 

Herr Dr. Kunkel beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Nach der Definition der UNESCO-Konvention bedeutet ‚immaterielles Kulturerbe‘: „Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen“ (UNESCO-Generalkonferenz 2003: Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, Kap. I, Art. 2, Satz 2).

Insbesondere umfasst dies fünf Bereiche:

  • mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes
  • darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater
  • gesellschaftliche Bräuche, soziale Praktiken und Rituale
  • Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur
  • das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken

 

zu 1. Da die Hansestadt Stralsund in diesem Sinne keine Kulturträgerin eigener lebendiger Kulturformen ist, gibt es folglich auch keine Absicht einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

zu 2. Bislang gibt es keine Anfragen von Vereinen, Gruppen bzw. Einzelpersonen, die sich um eine Aufnahme bemühen.

 

zu 3. Möglichkeiten der Unterstützung bietet die Hansestadt Stralsund im Rahmen ihrer Kulturförderrichtlinie. Diese ist auf der Homepage der Hansestadt Stralsund abrufbar. Unter dem Stichwort ‚Kultur‘ gelangt man zur Rubrik ‚Kulturförderung‘, unter der alle hierfür notwendigen Informationen erhältlich sind.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt