Herr Dr. Badrow erläutert das Rechtsverfahren zum Bürgerbegehren. Auch den Vertretern der Bürgerinitiative wurde bereits mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren wie es hier dargelegt ist, unzulässig ist. Derzeit liegt keine Entscheidung vor, zu der ein Bürgerbegehren stattfinden kann.

 

Herr Gawoehns ergänzt, dass vor einer Entscheidung zur Vorlage eine Anhörung der Bürgerinitiative stattfinden muss. Weiter teilt er mit, dass die formellen Voraussetzungen mit geprüften 4392 gültigen Unterschriften erfüllt sind.

 

Frau Wittfoth erläutert die gesetzlichen Vorschriften zur materiellen Voraussetzung.

Erst wenn die Frage geklärt ist, was mit dem Theater geschieht, ist ein Bürgerentscheid zulässig. Diese Voraussetzung fehlt derzeit.

In der Bürgerschaftssitzung ist eine rechtlich gebundene Entscheidung über die Zulassung des Bürgerbegehrens zu treffen. 

 

 

Frau Dr. Beland informiert seitens der Bürgerinitiative, dass jetzt der Zeitpunkt für richtig empfunden wurde, um rechtzeitig vor einer Entscheidungsfindung mitgestalten zu können. Sie macht insbesondere darauf aufmerksam, dass es keine Irreführung des Bürgers gab, da in jeder Veröffentlichung zum Thema zu finden war, dass es drei Gesellschafter und einen Entscheidungsprozess gibt.

 

Herr Suhr dankt zunächst den Initiatoren der Unterschriftensammlung. Er führt an, dass es wohl zum ersten Mal seit 1990 gelungen ist, auseichend Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln.

Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Bürgerbegehren übergibt Herr Suhr den Ausschussmitgliedern eine Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welche das Bürgerbegehren als materiell zulässig sieht. 

 

Herr Suhr regt an, ob man das wohl verfrühte Bürgerbegehren zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen bringen könnte.

 

Herr van Slooten berichtet zur Auffassung der SPD-Fraktion, dass mit dem Bürgerbegehren keine Entscheidung herbeigeführt wird. Die Fraktion sieht ebenfalls die materiellen Voraussetzungen als nicht erfüllt an, so dass das Bürgerbegehren damit für nicht zulässig erachtet wird und nicht mitgetragen werden kann.

 

Herr Jungnickel dankt der Bürgerinitiative für den großen Erfolg der Unterschriftensammlung. Er regt an, das Anliegen der Bürgerinitiative in den künftigen Beratungen der Fraktionen und Ausschüsse mit großer Beachtung zu würdigen, wenn die Unzulässigkeit durch die Bürgerschaft beschlossen wird.

 

Herr Bauschke beantragt im Namen der CDU/FDP-Fraktion eine Auszeit, um die Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lesen und beraten zu können.

 

Auszeit: 15:23 Uhr bis 15:30 Uhr

 

Herr Bauschke erläutert die Auffassung der CDU/FDP-Fraktion. Er bekräftigt die durch die Verwaltung herausgearbeitete Unzulässigkeit. Es sind dabei die Argumente des Innenministeriums und des Rechtsamtes beachtet worden. Für den weiteren Umgang mit der Problematik wird weiter zu beraten sein, wie man mit dem Anliegen der Bürgerinitiative umgeht. Ggf. sollte über ein Vertreterbegehren beraten werden.

 

Herr van Slooten bestätigt, dass es darum gehe, wie man die Bürger beteiligt. Es müssen Wege gefunden werden, um eine konkrete Bürgerbeteiligung zu unterstützen.

 

Frau Dr. Beland führt zur rechtlichen Zulässigkeit aus, dass der Gesetzgeber für ein Bürgerbegehren die gesetzlichen Strukturen der Gesellschaft mit drei Gesellschaftern sicher nicht im Blick hatte. Man könnte ihrer Meinung nach juristischen Ermessensspielraum walten lassen. Abschließend bittet sie um eine Position des Gesellschafters, mit der in Verhandlungen eingetreten werden soll.

 

Herr Dr. Badrow verweist diesbezüglich auf den bereits gefassten Bürgerschaftsbeschluss. Hier wurden klar die Aufgaben für den Oberbürgermeister definiert. Er hat sich für den Erhalt des Theaters mit entsprechender Qualität einzusetzen. Dafür wird eine Beschlussvorlage erarbeitet, für die verschiedenste Varianten auszuloten sind.

 

Herr Suhr bittet zu überlegen, ob ggf. Zwischenentscheidungen getroffen werden können. Die Zeit bis zur Bürgerschaftssitzung am 16.07.2015 sollte für Gespräche genutzt werden, in denen es um eine Positionierung der Hansestadt Stralsund geht. 

 

Herr Dr. Badrow konkretisiert, dass die Aufgabe des Oberbürgermeisters in den derzeitigen Verhandlungen nur sein kann, die Positionen, die sich das Land vorstellt, für die Stadt optimal auszuhandeln. Erst danach kann eine Entscheidung getroffen werden.

 

Herr van Slooten warnt davor, jetzt eine Überfrachtung vorzunehmen. Das Anliegen der Bürgerinitiative sollte in die künftige Entscheidung eingebunden werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt steht jedoch die Entscheidung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens an.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0026/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen. 


6 Zustimmungen             2 Gegenstimmen            2 Stimmenthaltungen