Frau Guthsmuts erklärt, dass die vorläufige Haushaltsführung beendet werden konnte.

Jetzt werden Anträge der Träger der Schul- und Jugendsozialarbeit bearbeitet und darüber entschieden. Es gibt viele Anträge, die das Bereitstellen von Personalausgaben notwendig machen sowie Anträge für Sach- und Mietkosten. Über die Anträge wurde bereits entschieden und die  Bescheide wurden an die entsprechenden Träger versendet.

 

Es wurden in diesem Rahmen bereits 211.500 € ausgegeben.

Im Einzelnen wurden Personalkosten in Höhe von 176.215 €, Sachkosten in Höhe von  7.214 € und Mietkosten in Höhe von 28.070 € bewilligt.

 

Die Maßnahmen gestalten sich ähnlich wie in den letzten Jahren. Es sind jedoch einige Verschiebungen vorgenommen worden. In Bezug auf die Mietkosten wurden teilweise Ablehnungen ausgesprochen. Es konnten also nicht alle Kosten in voller Höhe und im vollen Umfang beschieden werden. Bei den Personalkosten wurde durch den Landkreis eine Vorabprüfung durchgeführt und die Entscheidung bereits festgelegt.

Es wurde sich an die Entscheidung des Landkreises angepasst. Die Leistungen, welche durch die Hansestadt Stralsund zu zahlen sind, wurden wie in den Bewilligungsbescheiden des Landkreises genauso beschieden.

 

Frau Ehlert fragt nach, ob die Träger bis jetzt in Vorleistung gegangen sind.

 

Frau Guthsmuts antwortet, dass sich die Träger, über die Bewilligung des Landkreises, die Mittel vorab abgerufen haben.

 

Ehlert fragt nach, ob die 1/3 Regelung weiter Bestand haben wird und ob eine zukünftige Änderung angestrebt wird, um gerade bei den Personalkosten Planungssicherheit zu haben.

 

Frau Guthsmuts führt aus, dass eine Änderung erst dann möglich ist, wenn keine Beschränkungen durch das Innenministerium bestehen. Über freiwillige Mittel in Bezug auf die Jugendarbeit kann erst entschieden werden, wenn es einen ausgeglichenen Haushalt gibt.

 

Frau Ehlert erklärt abschließend, dass die Schul- und Jugendsozialarbeit von vielen Geldern und Zuwendungen abhängt und es schwer ist gutes Fachpersonal zu halten, resultierend aus der Pflicht in Vorkasse gehen zu müssen.