Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:


1.         Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung in den letzten Monaten

            ergriffen, um das denkmalgeschützte Gebäude einer sinnvollen Nutzung

            zuzuführen?

2.         Wie begründet die Verwaltung, dass trotz Ankündigungen und vorliegender          Interessensbekundungen bisher keine Fortschritte zur Entwicklung, bzw. zur Vermarktung der Immobilie zu verzeichnen sind?

3.         Was wird die Verwaltung unternehmen, um den weiteren Verfall des Objektes zu            verhindern und zu einem Verkauf zu gelangen?

 

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die gleichlautende Frage wurde zuletzt in der Bürgerschaft am 6. November 2014 beantwortet.

 

Einen neuen Sachstand gibt es zu Frage 1 zu vermelden: Nach mehreren Vorabstimmungen, unter anderem mit Naturschutz- und Denkmalbehörden, hat die Bewerbergemeinschaft inzwischen die Bauvoranfrage eingereicht, um die Bebaubarkeit des Grundstücks verbindlich zu klären. Im Falle eines positiven Bauvorbescheides ist der Kauf des Grundstückes beabsichtigt.

Darüber hinaus haben zwei weitere Bewerber ihr ernsthaftes Interesse an Erwerb und Entwicklung des Grundstückes bekundet. Auch diese Bewerber werden aufgrund ihrer Referenzen und Nutzungsvorstellungen als seriöse und potentiell geeignete Investoren  eingeschätzt.

 

Die Antworten vom 06.11.2014 auf die Fragen 2) und 3) sind weiterhin gültig.

 

Herr Suhr fragt nach, welchen Inhalt die Bauvoranfrage hat und welche Option bei einer Ablehnung gezogen würden.

Herr Wohlgemuth macht darauf aufmerksam, dass Inhalte eines laufenden Verfahrens derzeit nicht mitgeteilt werden können. Es soll eine Nutzung gefunden werden, die sich an die Gegebenheiten anpasst. Dabei müssen Naturschutz- sowie Denkmalschutzvorgaben beachtet werden. Eine konkrete Nutzung kann derzeit noch nicht öffentlich mitgeteilt werden.

 

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt

 

Beschluss-Nr.: 2015-VI-06-0238

 

Herr Suhr möchte wissen, ob zusätzlicher Gebäudebestand errichtet werden soll. Dazu teilt Herr Wohlgemuth mit, dass dies Inhalt der Bauvoranfrage sei. Derzeit gibt es jedoch noch keine abschließende Entscheidung.

Auf die Frage von Frau Müller bezüglich der Bescheidung der Bauvoranfrage sichert Herr Wohlgemuth zu, dass dies in absehbarer Zeit geschehen soll.

Herr Suhr möchte wissen, wie die Konzepte der zwei weiteren Bewerber beurteilt werden. Dazu führt Herr Wohlgemuth aus, dass der erste Bewerber dieses Grundstück für einen festen Zeitraum exklusiv für die Entwicklung zur Verfügung hat. Sollte sich daraus kein konkretes Projekt ergeben, wird mit den zwei weiteren Bewerbern das Gespräch gesucht und Verhandlungen aufgenommen.