Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:


1.            Gibt es hinsichtlich der geplanten Bebauung des Parkdecks Mühlenstraße

Vorgaben durch die Abteilungen Stadtplanung und Bauaufsicht und in welchem Zeitraum ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

2.            Wo liegen die besonderen Herausforderungen bei dem Areal, die die lange Dauer der Planung erklären?

3.            Sieht die Verwaltung Möglichkeiten diese Fläche – zumindest übergangsweise – als Erholungsfläche im innerstädtischen Raum zu gestalten?

 

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Für die Bebauung auf dem Parkdeck gelten zunächst die in der Altstadt üblichen Anforderungen, die sich aus der Gestaltungssatzung und der Lage im Denkmalbereich ergeben. Darüber hinaus ergeben sich anspruchsvolle, aber lösbare bautechnische Anforderungen aufgrund des vorgegebenen Stützenrasters und der statischen Rahmenbedingungen des darunterliegenden Bauwerks der Tiefgarage. Es gab in den zurückliegenden Jahren mehrere Interessenten, deren Projekte aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden konnten.

 

Der Standort wird seit einigen Monaten für die mögliche Ansiedlung eines auswärtigen Institutes vorgehalten, mit dem sich die Stralsunder Fachhochschule in Kooperation befindet. Da diese Option eine besondere Chance für die Hansestadt als Hochschul- und Wissenschaftsstandort bieten könnte, werden die Flächen des Parkdecks bis auf weiteres nicht öffentlich ausgeschrieben. Seitens der Hansestadt wird weiterhin die zügige Bebauung des Parkdecks entsprechend den städtebaulichen Rahmenbedingungen des Bebauungsplans angestrebt. Ein konkreter Zeitraum für die Entscheidung einer solchen Ansiedlung kann aber noch nicht benannt werden.

 

Für die übergangsweise Nutzung als Erholungsfläche ist das Parkdeck nicht geeignet. Die Abdeckung ist nicht für eine öffentliche Nutzung ausgelegt. Die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen wären mit erheblichen Investitionen verbunden, die unter Berücksichtigung der beabsichtigten zeitnahen Bebauung der Flächen nicht finanzierbar sind.

 

Eine Aussprache ist nicht gewünscht.