Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im
Stadtteil Kniepervorstadt gelegene Plangebiet
soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch
(BauGB) aufgestellt werden.
Das Plangebiet
befindet sich zwischen der Kleinen Parower Straße und der
Carl-Ludwig-Schleich-Straße. Es umfasst das Flurstück 229 (anteilig) der Flur
6, Gemarkung Stralsund mit einer Größe von 1.665 m².
2. Als Planungsziel
wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses angestrebt.
3. Da es sich um
eine Maßnahme zur Innenentwicklung handelt, soll der Bebauungsplan gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt werden.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
Da es keinen Redebedarf gibt, lässt Herr Paul über die Vorlage B 0018/2015 abstimmen.
Mehrheitlich zugestimmt