Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für das im Stadtteil Kniepervorstadt gelegene Plangebiet  soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.

Das Plangebiet befindet sich zwischen der Kleinen Parower Straße und der Carl-Ludwig-Schleich-Straße. Es umfasst das Flurstück 229 (anteilig) der Flur 6, Gemarkung Stralsund mit einer Größe von 1.665 m².

 

2. Als Planungsziel wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses angestrebt.

 

3. Da es sich um eine Maßnahme zur Innenentwicklung handelt, soll der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.


Da es keinen Redebedarf gibt, lässt Herr Paul über die Vorlage B 0018/2015 abstimmen.


Mehrheitlich zugestimmt