Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund, genehmigt mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 08.05.1998, AZ 512.111-05.000, und der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan sollen für eine ca. 3,7 ha große Teilfläche geändert werden. Diese Fläche liegt im Stadtgebiet Franken, im Stadtteil Frankensiedlung und umfasst das Gelände der ehemaligen Kleingartenanlage „Frankenweide“ und eine angrenzende Fläche.

Der im Flächennutzungsplan bisher als Grünfläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellte Änderungsbereich soll nun in eine gewerbliche Baufläche geändert werden. Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan ist an die Änderung anzupassen.

 

2.

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung der Störtebeker Braumanufaktur GmbH, Greifswalder Chaussee 84-85“ vom 23.01.2014 (Beschluss Nr. 2014-V-01-1082), Beschlusspunkt Nr. 3 wird hiermit aufgehoben. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 wird im Regelverfahren gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Adomeit fragt nach, ob es für Einwohner noch die Möglichkeit gibt, Änderungen einzubringen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche fast komplett bebaut. Wegen der geplanten LKW-Wendeschleife könnte man davon ausgehen, dass sich Anwohner belästigt fühlen könnten.

 

Frau Gessert teilt mit, dass der Aufstellungsbeschluss im Maßstab 1/10.000 gefasst ist.

Der Geltungsbereich für die Änderung umfasst den Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage. Es sind noch keine festen Planungen erfolgt.

Im Bauleitplanverfahren ist eine Bürgerbeteiligung vorgeschrieben. Bürger haben zu dem Zeitpunkt die Möglichkeit Vorschläge und Anregungen einzubringen.

 

Herr Paul lässt über die Vorlage B 0017/2015 abstimmen.


Mehrheitlich zugestimmt