Herr Hartlieb informiert stellvertretend für den Oberbürgermeister wie folgt:

 

Im Juli 2014 wurde durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund (WSA) der maximal zulässige Tiefgang für das Fahrwasser „Nordansteuerung Stralsund“ auf nur noch 2,00 m in der Tagesfahrt und 1,80 m in der Nachtfahrt festgelegt.

Das Anlaufen des Seehafens Stralsund mit Kauffahrteischiffen ist seitdem nur noch über die Ostansteuerung möglich. Je nach Abgangshafen kann hierdurch von einem zeitlichen Mehraufwand von etwa acht Stunden für Schiff und Besatzung ausgegangen werden. Selbst größere Sportboote, wie sie vor allem von Vercharterern eingesetzt werden, sind von den Tiefgangsbeschränkungen betroffen.

Das WSA Stralsund hat nun die erforderlichen Baggermaßnahmen am 13.07.2015 öffentlich ausgeschrieben. Hierbei sollen ca. 380.000 m³ Sediment gebaggert und verspült bzw. auf einer Schüttstelle verklappt werden. Die beschriebenen Maßnahmen werden ab spätestens Ende August 2015 ausgeführt und sollen zum Jahresende abgeschlossen sein. Nach Aussage des Behördenleiters Herrn Brydda wird die ursprüngliche Fahrwassertiefe nicht nur einmalig wiederhergestellt, sondern auch durch jährliche Erhaltungsbaggerungen dauerhaft vorgehalten.

Mit Beginn des kommenden Jahres ist somit der Zulauf von Schiffen mit einem Tiefgang von  3,50 m über die Nordansteuerung zum Seehafen Stralsund in der Tages- und in der Nachtfahrt wieder gewährleistet. Der Hafen erhält seine ursprüngliche Attraktivität für die Reeder und Sportbootführer zurück, die seit geraumer Zeit den Umweg um die Insel Rügen in Kauf nehmen müssen.

 

In der vergangenen Woche wurde durch Mitarbeiter des Hafenamtes eine  Gelbbauchschmuckschildkröte eingefangen und an das Meeresmuseum übergeben. Das Tier ist in einem guten Zustand. Nach Vorstellung bei einem Tierarzt wird entschieden, ob das Tier in der Ausstellung verbleibt oder weiter vermittelt wird.