Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Herr Kinder fragt nach, ob die Erben von den Grabpflegekosten entbunden sind. Dazu führt Frau Herrmann aus, dass diese von der Hansestadt Stralsund übernommen werden.

 

Herr Hölbing erkundigt sich, ob man den Entwurf unter Punkt 1:“Anspruch auf ein Ehrengrab auf dem Zentralfriedhof“ aufgrund unterschiedlicher Glaubenszugehörigkeiten abändern könne. Dazu schlägt Frau Herrmann vor, diesen Gedanken zur Beratung in die dafür zuständige Arbeitsgruppe zu verweisen. Herr Meier merkt an, dass auch die Eigentumsrechte anderer Friedhöfe zu klären wären.

 

Herr Jungnickel fragt nach, ob die entstehenden zusätzlichen Ausgaben mit der Konsolidierungsvereinbarung kollidieren. Herr van Slooten fügt hinzu, dass die Kosten für eine Bestattung auf einem anderen Friedhof erfragt werden sollten.

Frau Steinfurt informiert, dass seitens der Kämmerei Deckungsvorschläge aufgezeigt wurden. Somit entstehen keine zusätzlichen Ausgaben. Damit gibt es auch keine Kollidierung mit der Konsolidierungsvereinbarung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kuhn teilt Frau Herrmann mit, dass sich die vorgesehenen Laufzeiten nach den gesetzlichen Ruhezeiten richten.

 

Herr Kinder beantragt, die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Meier informiert, dass die Ehrenbürgerrechtssatzung die Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenbürger regelt.

 

Herr Kinder begründet seinen Antrag damit, dass eine Satzungsänderung nicht mehrfach erfolgen sollte. Daher sieht er jetzt die Möglichkeit, die Kriterien zur Ernennung zum Ehrenbürger zu überarbeiten und anzupassen.

Dazu stellt Frau Herrmann klar, dass die Beratungen über die Ernennung zum Ehrenbürger ausschließlich in nicht öffentlicher Sitzung behandelt werden.

Der vorgeschlagene Bürger erfährt erst nach der Beschlussfassung von seiner Ehrenbürgerschaft. Einen Kriterienkatalog gibt es nicht.

 

Herr van Slooten stellt klar, dass es bei der heutigen Vorlage ausschließlich um die Gräberpflege geht.

 

Aus Sicht von Herrn Kinder wäre die Satzungsänderung ein Anlass, um auch die Kriterien für eine Ehrenbürgerschaft anzupassen.

 

Herr Meier lässt über den Verweisungsantrag von Herrn Kinder wie folgt abstimmen:

Abstimmung: 1 Zustimmung 7 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Herr Meier lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0006/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 8 Zustimmungen 1 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen