Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Gessert erklärt, dass für die Erweiterung der Braumanufaktur ein Verfahren nach §13a BauGB angewendet werden sollte. Nun gibt es eine Projektwandelung. Es sollen Abfüllanlagen in dem Erweiterungsvorhaben untergebracht werden. Diese unterliegen der Pflicht einer Umweltprüfung.

Nach §13a BauGB wird keine Umweltprüfung durchgeführt, deshalb sind Vorhaben, die eine Umweltprüfung erfordern davon ausgeschlossen. Es findet also keine Anwendung des Verfahrens statt.  Es wird ein regulärer B-Plan aufgestellt. Da B-Pläne zwingend aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist die Folge davon, dass der Flächennutzungsplan für diesen Bereich, bisher waren dort Grünflächen mit der Zweckbestimmung Kleingärten, geändert werden muss. Ziel der Änderung ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche.

Der Flächennutzungsplan muss geändert werden und der beigeordnete Landschaftsplan angepasst werden.

Das sind die Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen B-Plan, um die Erweiterung der Braumanufaktur zu ermöglichen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0017/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 

 


9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen