Sitzung: 10.06.2015 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0017/2015
Frau Gessert
erklärt, dass für die Erweiterung der Braumanufaktur ein Verfahren nach §13a
BauGB angewendet werden sollte. Nun gibt es eine Projektwandelung. Es sollen
Abfüllanlagen in dem Erweiterungsvorhaben untergebracht werden. Diese
unterliegen der Pflicht einer Umweltprüfung.
Nach §13a BauGB
wird keine Umweltprüfung durchgeführt, deshalb sind Vorhaben, die eine
Umweltprüfung erfordern davon ausgeschlossen. Es findet also keine Anwendung
des Verfahrens statt. Es wird ein
regulärer B-Plan aufgestellt. Da B-Pläne zwingend aus dem Flächennutzungsplan
zu entwickeln sind, ist die Folge davon, dass der Flächennutzungsplan für
diesen Bereich, bisher waren dort Grünflächen mit der Zweckbestimmung
Kleingärten, geändert werden muss. Ziel der Änderung ist die Darstellung als
gewerbliche Baufläche.
Der
Flächennutzungsplan muss geändert werden und der beigeordnete Landschaftsplan
angepasst werden.
Das sind die
Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen B-Plan, um die Erweiterung der
Braumanufaktur zu ermöglichen.
Der Ausschuss
empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0017/2015 gemäß Beschlussempfehlung zu
beschließen.
9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen