Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Auf Bitten von Herrn Lastovka erläutert Frau Gessert das Projekt ausführlich. Ein erster Investor ist 2008 überraschend von dem Projekt zurück getreten. Es ist der LEG in den darauf folgenden Jahren nicht gelungen neue Investoren zu gewinnen

Im Jahr 2014 hat die Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH die Flächen erworben. Die bereits geplante Nutzung soll um Wohn- und Ferienwohnnutzung erweitert werden. Für die erweiterte Nutzung muss der Bebauungsplan geändert werden.

 

Herr Gottschling erinnert an das Bebauungsverbot in einem 150 m breiten Streifen in Küstennähe und fragt, ob dieses aufgehoben wird oder ob die zu genehmigenden Bauten jenseits dieser Grenze liegen. Außerdem möchte Herr Gottschling wissen, warum die Stadt die Flächen nicht selbst entwickelt hat.

 

Frau Gessert antwortet, dass für den Küstenschutzstreifen in einer Breite von 150m Bauverbot gilt, es wurde eine Ausnahme beantragt, der stattgegeben wurde. Die untere Naturschutzbehörde stellt diese Ausnahme auch für B-Planänderungen in Aussicht.

 

Die Investitionssumme für den Hafen, wurde für das ursprüngliche Projekt, auf 10 Millionen Euro geschätzt.

Später kamen Steinschüttungen als Molenbauwerke hinzu. Diese wurden während des B-Plan Verfahrens als nicht zwingend erforderlich angesehen. Der Investor war später der Auffassung, dass dies notwendig wäre, so  kamen 2 Millionen Euro dazu. Diese Summe konnte die Stadt nicht aufbringen, ebenso wenig die LEG.

 

Herr van Slooten möchte wissen, wie weit fortgeschritten die Planung des Investors ist, wer die Gesellschafter sind und ob die öffentliche Nutzung gesichert ist.

 

Frau Gessert erklärt, dass die Erschließung in diesem Areal nicht gesichert ist. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 1,4 Millionen Euro. Außerdem gibt es noch kein verbindlich abgestimmtes Konzept. Der Ostseeküstenradweg, der dort durchführt, bleibt öffentlich, ebenso die Wasserkante. Es ist eine ganzjährige Nutzung geplant. Der Geschäftsführer ist Herr Muhsal. An dem Projekt ist ein weiterer Gesellschafter beteiligt.

Herr Suhr sieht die bauliche Nutzung positiv. Herr Suhr vermutet, dass bei einer so hohen Investition auf eine große Zahl von Wohnungen bzw. Ferienwohnungen hin orientiert wird.

 

Auf die Frage von Herrn Suhr meint Frau Gessert , dass das städtebauliche Konzept noch nicht verbindlich abgestimmt ist und sie deshalb keine Nutzungsparameter nennen kann. Es handelt sich um ein großes Baufeld. Die Bauräume werden nochmal überprüft, ob sie eventuell verändert werden müssen in Anpassung an das städtebauliche Konzept. Im B-Plan ist eine zulässige Bauhöhe geregelt, diese möchte der Investor ausschöpfen, aber nicht überschreiten.

 

Frau Fischer fragt, welche Bauhöhe zulässig ist.

 

Frau Gessert antwortet, dass eine viergeschossige Bebauung zulässig wäre.

 

Herr Mühle fragt, wie die Durchfahrt während der Bauphase und der Nutzungsphase geregelt ist und wer die Kosten für die Beseitigung für das noch im Hafenbereich befindliche Restholz trägt.

 

Bei der Straße, die zu dem Gelände führt, handelt es sich um eine öffentliche Erschließung. Es ist nicht vorgesehen diese zu erweitern.

Weiter sagt Frau Gessert, dass Verkehrseinschränkungen während der Bauphase nicht im B-Plan geregelt sind.

 

Der Strelasund ist Bundeswasserstraße und im Eigentum des Bundes. Es wäre Aufgabe des Bundes die Anlagen zu beseitigen, im Moment ist dies nicht vorgesehen.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Mühle erklärt Frau Gessert, dass die Straße zur Schwedenschanze, beginnend an der Parower Chaussee, an der Deutschen Rentenversicherung bis nördlich des Turnhallengebäudes und dann im starken Gefälle bis zum Hafen, die öffentliche Straße ist.

 

Herr Suhr möchte wissen, ob mit Zustimmung zur B-Planänderung auch nur eine Wohn-bzw. eine Ferienwohnbebauung in Frage kommt, ohne den ursprünglichen Plan einer Marina umzusetzen.

 

Frau Gessert erläutert, dass die Marinanutzung und hafenbezogene Nutzung zulässig wären. Der Investor sichert zu, dass er an einer wasserseitigen Entwicklung interessiert wäre. Er denkt an Vorhaben, die der Versorgung und Betreuung in dem Gebiet dienen könnten, wie Schank- und Speisewirtschaft.

 

Frau Fischer versteht es so, dass der Investor keinen Hafen bauen will, sondern Ferienwohnungen und vielleicht eine Gastronomie, um später, wenn es einen Hafen geben sollte, die Leute bewirten zu können.

 

Frau Gessert meint, dass der Investor momentan nicht plant, eine wasserseitige Entwicklung durchzuführen. In Gesprächen mit der Stadt wurde gesagt, dass er die Entwicklung verfolgt, sich aber jetzt nicht positioniert. Das Konzept, welches der Investor umsetzen möchte ist noch nicht abgestimmt.

 

Frau Fischer fügt an, dass die Vorlage irreführend ist.

 

Herr van Slooten fragt, ob es eine Rückfallklausel gibt, falls der Investor mit der Umsetzung seiner Planung in den nächsten 3-5 Jahren nicht beginnt und somit das Grundstück an die LEG zurückgeht.

Herr Wohlgemuth antwortet, dass eine Rückfallklausel nicht vorgesehen ist.

 

 

 

Herr Lastovka schlägt vor, die Vorlage zurückzustellen.

 

Die Mitglieder befürworten dies einstimmig.


9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen