Sitzung: 03.06.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Chill erteilt Frau Ehrke das Wort.
Einleitend gibt Frau Ehrke bekannt, dass der bisherige Amtsleiter, Herr
Bents, mit Wirkung vom 01.06.2015 aus dem Dienst der Hansestadt Stralsund
ausgeschieden ist. Sie nimmt bis zur Neubesetzung der Planstelle die Vertretung
wahr.
Anschließend informiert sie darüber, dass mehrere Verwendungsnachweise
zur Prüfung noch nicht vorgelegt worden sind. Sie teilt mit, dass seit der
letzten Ausschusssitzung zwei Verwendungsnachweise geprüft worden sind. Zum
einen handelt es sich um den Bahnübergang Voigdehagen entsprechend der
Kreuzungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Deutschen Bahn
Netz AG. Frau Ehrke geht auf die Prüfungsfeststellungen ein. Nach den Vorgaben
im Zuwendungsbescheid und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen durften
Mittelanforderungen erst vorgenommen werden, wenn Rechnungen bereits bezahlt wurden.
Hier war es so, dass bei zwei Mittelanforderungen Rechnungen zwar vorlagen,
aber noch nicht bezahlt waren. Darüber hinaus wurde beanstandet, dass der
Bewilligungszeitraum überschritten wurde. Dieser endete mit Fälligkeit der
letzten Rechnung am 10.12.2014. Die Bezahlung erfolgte am 17.12.2014, so dass
eine Überschreitung von sieben Tagen festzustellen war.
Frau Ehrke sagt, dass eine weitere Prüfung durch Frau Riedel vorgenommen
und am 02.06.2015 abgeschlossen worden ist. Frau Ehrke übergibt ihr das Wort.
Frau Riedel erläutert, dass durch sie jährlich im Rahmen der Durchführung
des Gemeindefinanzreformgesetzes die Berechnung der Gewerbesteuerumlage sowie
der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer und der
Ist-Aufkommen und der Hebesätze der Gewerbe- und der Grundsteuern A und B
geprüft werden. Dabei habe sie für das Jahr 2014 eine Differenz von 0,01 € beim
Grundbetrag im Rahmen der Berechnung der Gewerbesteuerumlage festgestellt.
Diese hatte aber letztendlich keine Auswirkungen auf die Höhe dieser Umlage.
Damit wurden im Rahmen dieser Prüfung keine Beanstandungen erhoben.
Frau Ehrke bittet Frau Riedel, auf die Prüfungsbeanstandungen aus
mehreren Anträgen nach der Dienstanweisung 13/91 „Stundung, Niederschlagung und
Erlass von Forderungen“ einzugehen.
Frau Riedel informiert, dass sie drei Anträge geprüft habe. Bei den
Anträgen auf Stundung bzw. befristete Niederschlagung von Hundesteuern habe sie
beanstandet, dass Nachweise zum Einkommen (Leistungsbescheid ALG II,
Gehaltsbescheinigung) und zum Vermögen sowie den Ausgaben fehlten. Demnach war
eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner zur Begründung des
Antrages nicht möglich. Eine solche Prüfung sieht die Dienstanweisung aber vor.
Beim Antrag auf befristete Niederschlagung einer Rückzahlung aus
Einstellungsförderung wurde festgestellt, dass die Forderung bereits 2009
befristet niedergeschlagen wurde. Der damalige Antrag hat dem
Rechnungsprüfungsamt vorgelegen. Am 30.11.2010 ist die befristete
Niederschlagung in eine unbefristete umgewandelt worden, ohne das
Rechnungsprüfungsamt zu beteiligen. Hier lag somit ein Verstoß gegen die o. g.
Dienstanweisung 13/91 vor.
Frau Ehrke betont, dass aufgrund der angespannten Personalsituation im
Rechnungsprüfungsamt festgelegt wurde, dass ab sofort, wenn möglich, die
Prüfung von Verwendungsnachweisen zurückgestellt werde. Es werden durch die
zuständigen Prüfer/innen entsprechende Terminverlängerungen bei den Ämtern
beantragt, die diese mit der Bewilligungsbehörde abstimmen. Oberste Priorität
habe die Prüfung der Eröffnungsbilanz.