Frau Chill erteilt Frau Ehrke das Wort.

 

Einleitend gibt Frau Ehrke bekannt, dass der bisherige Amtsleiter, Herr Bents, mit Wirkung vom 01.06.2015 aus dem Dienst der Hansestadt Stralsund ausgeschieden ist. Sie nimmt bis zur Neubesetzung der Planstelle die Vertretung wahr.

 

 

Anschließend informiert sie darüber, dass mehrere Verwendungsnachweise zur Prüfung noch nicht vorgelegt worden sind. Sie teilt mit, dass seit der letzten Ausschusssitzung zwei Verwendungsnachweise geprüft worden sind. Zum einen handelt es sich um den Bahnübergang Voigdehagen entsprechend der Kreuzungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Deutschen Bahn Netz AG. Frau Ehrke geht auf die Prüfungsfeststellungen ein. Nach den Vorgaben im Zuwendungsbescheid und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen durften Mittelanforderungen erst vorgenommen werden, wenn Rechnungen bereits bezahlt wurden. Hier war es so, dass bei zwei Mittelanforderungen Rechnungen zwar vorlagen, aber noch nicht bezahlt waren. Darüber hinaus wurde beanstandet, dass der Bewilligungszeitraum überschritten wurde. Dieser endete mit Fälligkeit der letzten Rechnung am 10.12.2014. Die Bezahlung erfolgte am 17.12.2014, so dass eine Überschreitung von sieben Tagen festzustellen war.

 

 

Frau Ehrke sagt, dass eine weitere Prüfung durch Frau Riedel vorgenommen und am 02.06.2015 abgeschlossen worden ist. Frau Ehrke übergibt ihr das Wort.

 

Frau Riedel erläutert, dass durch sie jährlich im Rahmen der Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes die Berechnung der Gewerbesteuerumlage sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer und der Ist-Aufkommen und der Hebesätze der Gewerbe- und der Grundsteuern A und B geprüft werden. Dabei habe sie für das Jahr 2014 eine Differenz von 0,01 € beim Grundbetrag im Rahmen der Berechnung der Gewerbesteuerumlage festgestellt. Diese hatte aber letztendlich keine Auswirkungen auf die Höhe dieser Umlage. Damit wurden im Rahmen dieser Prüfung keine Beanstandungen erhoben.

 

 

Frau Ehrke bittet Frau Riedel, auf die Prüfungsbeanstandungen aus mehreren Anträgen nach der Dienstanweisung 13/91 „Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen“ einzugehen.

 

Frau Riedel informiert, dass sie drei Anträge geprüft habe. Bei den Anträgen auf Stundung bzw. befristete Niederschlagung von Hundesteuern habe sie beanstandet, dass Nachweise zum Einkommen (Leistungsbescheid ALG II, Gehaltsbescheinigung) und zum Vermögen sowie den Ausgaben fehlten. Demnach war eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner zur Begründung des Antrages nicht möglich. Eine solche Prüfung sieht die Dienstanweisung aber vor.

 

Beim Antrag auf befristete Niederschlagung einer Rückzahlung aus Einstellungsförderung wurde festgestellt, dass die Forderung bereits 2009 befristet niedergeschlagen wurde. Der damalige Antrag hat dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegen. Am 30.11.2010 ist die befristete Niederschlagung in eine unbefristete umgewandelt worden, ohne das Rechnungsprüfungsamt zu beteiligen. Hier lag somit ein Verstoß gegen die o. g. Dienstanweisung 13/91 vor.

 

 

Frau Ehrke betont, dass aufgrund der angespannten Personalsituation im Rechnungsprüfungsamt festgelegt wurde, dass ab sofort, wenn möglich, die Prüfung von Verwendungsnachweisen zurückgestellt werde. Es werden durch die zuständigen Prüfer/innen entsprechende Terminverlängerungen bei den Ämtern beantragt, die diese mit der Bewilligungsbehörde abstimmen. Oberste Priorität habe die Prüfung der Eröffnungsbilanz.