Als Ergänzung zu einer Frage aus der vergangenen Sitzung TOP 4.2 von Herrn Pieper führt Herr Heinrich aus, dass es sich um Versorgungsaufwendungen handelt. In der Statistik war ausgewiesen, dass diese zu dem Zeitpunkt bereits doppelt so hoch wie der Planansatz waren.

Die Versorgungsaufwendungen beinhalten Umlagen an den kommunalen Versorgungsverband, Umlagen für die Beihilfen und die Pensionsrückstellung.

Der Ausweis über dem Planansatz resultiert aus einer Entnahme aus der Pensionsrückstellung. Das ist jedoch nur ein zeitweiliger überplanmäßiger Ausweis, der zum Jahresende mit Einnahmen gegengebucht und somit korrigeirt wird.

 

 

Herr Kinder fragt nach, ob den Mitgliedern die Beantwortung seiner schriftlichen Frage vorliegt. Er findet es bedenklich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern mehr als 6 Wochen für die Eingangsbestätigung des Schreibens benötigt.

 

 

Es erfolgt der Ausschluss der Öffentlichkeit.