Herr Lewing stellt fest, dass die KGA für jedermann zugänglich sein soll. Ungefähr seit dem Jahre 2000 wurde die Anlage auch am Tage verschlossen. Insbesondere gibt es für ältere Menschen erhöhte Probleme, da sie damit einen Umweg zu den Verkaufseinrichtungen auf sich nehmen müssen.

 

Frau Lachowski erklärt, dass der KV auf jeder öffentlich Veranstaltung darauf hinweist, dass die KGA Erholungsflächen sind und damit für jedermann zugänglich zu sein haben.

 

Herr Brost weist auf Sicherheitsbedingungen in den KGA hin und schlägt vor, dass hier noch einmal vom KV aus mit dem Vorstand der KGA „Apfelblüte“ über dieses Thema gesprochen wird mit dem Ziel, einen Kompromiss hinsichtlich der Begehbarkeit der KGA zu erzielen.