Herr Brost erläutert die Notwendigkeit der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.

Die Kontrolle der Gemeinnützigkeit ist an den KV abgegeben worden, der dadurch einen wesentliche höheren Aufwand betreiben muss als vorher. Jährlich sind ca. 20 KGA zu begehen. Ausgehend von den Besichtigungen werden Vorschläge zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom KV an die Abt. Liegenschaften des städt. Bauamtes geleitet, die dann bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben die Gemeinnützigkeitsurkunde erstellt zur Weiterleitung an das Finanzamt.

Termine zu Begehungen im Jahre 2015 stehen fest.    .