Herr Brost verweist auf die Festlegungen in der Gartenrahmenordnung zu der Problematik Verbrennen von kompostierbaren Gartenabfällen.

Von Seiten des KV werden entsprechende Dokumente an die KGA herausgegeben, wie diese Problematik in den Jahren 2015 und 2016 zu handhaben ist.

 

Herr Meyer stellt dar, dass von der KGA „Kedingshagen I“ kein Verbrennen entsprechender Abfälle mehr durchgeführt worden ist. Verweist aber auf den Tierpark, von wo aus das ganze Jahr der Rauch vom Verbrennen in die KGA zieht und dort zu Belästigungen führt.