Herrn Hofmann beantragt für Frau Knöpfel (Jugendkunst e.V.), Herrn Hahn (Performdance e.V.) und Herrn Zühlsdorf (STiC-er Theater e.V.) das Rederecht zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen

 

Herr Albrecht informiert, dass am 30.3.2015 mit dem Ministerium ein Abstimmungsgespräch stattgefunden hat. Es wurde unter anderem die zukünftige Förderung der Vereine besprochen. Zu dem Zeitpunkt hat kein Verein diese Förderkriterien erfüllt, aber es wurde mitgeteilt, dass eine andere Förderung möglich sei.

Weiter wurde die Möglichkeit dargestellt, eine Förderkunstschule in Vorpommern zu installieren. Dazu müsste aus den jetzigen drei Vereinen eine gemeinsame juristische Person entstehen.

 

Herr Albrecht weist aber auch darauf hin, dass eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land abgeschlossen wurde. Daher dürfen keine zusätzlichen Kosten für freiwillige Leistungen anfallen. Es muss sichergestellt sein, dass mit einer Förderkunstschule die Kosten gleichbleiben.

 

Er macht klar, dass der Förderantrag bis 01.10.2015 gestellt werden muss.

 

Herr Hahn (Performdance e.V.) verteilt an die Mitglieder des Ausschusses die „Verordnung zur staatlichen Anerkennung von Musikschulen und von Kinder- und Jugendkunstschulen M-V“ sowie der Kooperationsvertrag zwischen dem Förderverein Jugendkunst e.V., Performdance e.V. sowie STiC-erTheater e.V. zur Kenntnis.

Er teilt mit, dass durch das Ministerium während der Beratung bei Herrn Albrecht deutlich gemacht wurde, dass keine der drei bisherigen Vereine allein die Anerkennung als Jugendkunstschule ab dem Jahr 2016 erhalten würde. Es ist notwendig, eine Jugendkunstschule durch einen Zusammenschluss zu erwirken. Der bisherige Kooperationsvertrag reiche nicht mehr aus. Nur eine juristische Person wird akzeptiert.

 

Herr Hahn macht weiter umfangreiche Ausführungen zu den Bereichen der Arbeit, die vom Ministerium anerkannt werden.

Weiter macht er deutlich, dass die Anstellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers zusätzliche Kosten in Größenordnungen darstellen würde. Dies ist aus derzeitiger finanzieller Sicht gar nicht möglich. Ebenfalls ist vorgesehen, dass vorwiegend Absolventen mit Hochschulabschluss angestellt werden sollen.

 

Herr Hahn betont, dass ein extremer Zeitdruck besteht, diese neue juristische Person „Jugendkunstschule Vorpommern-Rügen“ zu gründen. Dazu wäre juristische Unterstützung seitens der Hansestadt Stralsund von Nöten.

Am 10.06.2015 wird ein Treffen mit Herrn Drescher stattfinden, in dem auch die Forderung gestellt wird, dass der Landkreis auch Unterstützung geben sollte.

Herr Hahn informiert, dass jeder Verein einen Teil der Angebote separat weiterführen wird, da dieser nicht in die Jugendkunstschule integriert werden kann.

 

Auf Nachfrage von Frau Schüler bestätigt Herr Hahn, dass es sich bei der vorliegenden Verordnung um die neueste Fassung handelt.

 

Herr Hahn teilt mit, dass Performdance im Jahr zwischen 3 und 5T€ Projektförderung erhält. Die geldwerten Sachleistungen in Höhe von fast  30T€ können als kommunaler Förderanteil empfangen werden.

 

 

Herr Zühlsdorf ergänzt, dass die Hansestadt Stralsund laut Betreibervertrag 90 T€ zahlt, die für Betriebskosten, für die Finanzierung des technischen Leiters und für eine halbe Sachbearbeiterstelle vorgesehen sind. Für inhaltliche Arbeit muss je nach Projekt ein gesonderter Förderantrag gestellt werden.

 

Frau Knöpfel ergänzt, dass derzeit noch ein Antrag auf Miet- und Personalkostenzuschuss in Höhe von 50 T€ läuft. Dazu informiert Frau Schulz, dass derzeit die vorläufige Haushaltsführung gilt. Zu den Mietkosten macht sie deutlich, dass sie einen Mietvertrag benötigt, aus dem genau hervor geht, wie viel Quadratmeter wirklich durch Jugendkunst e.V. genutzt werden. Im Haushalt 2015 ist alles eingeplant worden.

Frau Knöpfel teilt weiter mit, dass es bei Jugendkunst e.V. einen neuen Vorstand gibt. Dieser muss sich in die Situation erst hereinfinden.

Der Verein sieht den Bildungsauftrag und wünscht sich, dass kulturelle Bildung mehr an Bedeutung im Jugendbereich findet.

 

Frau Bartel wünscht sich eine gemeinsame Unterstützung durch die Hansestadt und den Landkreis. Dies sollte dann auch durch den Ausschuss im Landkreis begleitet werden.

 

Herr Hofmann fragt nach, ob es möglich wäre, die Jugendkunstschule der Musikschule unterzuordnen, um der Verpflichtung des hauptamtlichen Geschäftsführers damit nachzukommen.

Dazu verdeutlicht Herr Albrecht, dass die Musikschule eine Einrichtung der Stadt ist. Die Jugendkunstschule ist ein externes Gebilde.

 

Frau Dibbern fragt nach, ob eine Programmerweiterung erfolgt, wenn es eine Jugendkunstschule des gesamten Kreises gibt.

Dazu machen Herr Zühlsdorf und Herr Hahn deutlich, dass bereits viele Projekte im Landkreis im Rahmen von Nachmittagsprojekten angeboten werden.

 

Frau Knöpfel ergänzt, dass es auf Rügen noch große Probleme durch die weiten Wege für die Kinder und Jugendlichen gibt. Es wird daran gearbeitet, die Zugänge zu verbessern.

 

Auf die Nachfrage von Frau Schüler stellt Herr Hahn klar, dass es die einzige Jugendkunstschule im Landkreis wäre.

 

Herr Hofmann sichert den Gästen zu, dass Thema in eine nächste Sitzung des Kreiskulturausschusses zu bringen.

Herr Albrecht fasst zusammen, dass die Verwaltung von der Bürgerschaft eine Empfehlung benötigt, wie die weitere Arbeit aussehen soll. Eine enge Kooperation mit der Stadt kann auch angeboten werden, ohne dass die Hansestadt Stralsund Mitgesellschafter ist. Es muss einen Bürgerschaftsbeschluss geben. Dazu müssen noch Abstimmungen mit dem Rechtsamt geführt werden. Weiter wäre es gut, wenn auch der Ausschuss sich mit seiner Meinung positionieren würde.

 

Frau Schüler fragt nach, wie die Finanzierung eines Geschäftsführers gesichert wird, wenn dieser vorgeschrieben wird.

Dazu merkt Herr Albrecht an, dass dann eine entsprechende Förderung des Landes in Aussicht gestellt werden müsste.

 

Frau Dibbern fragt nach, wie die Haftung aussieht, wenn die Stadt oder der Kreis Mitgesellschafter würde.

Dazu weist Herr Albrecht darauf hin, dass dann alle Risiken aufgelistet und darüber dann auch beraten werden müsste.

 

Herr Hahn und Frau Knöpfel verdeutlichen die Wichtigkeit der gemeinsamen Arbeit von Vereinen und Verwaltung.

 

Herr Hofmann schlägt vor, einen Antrag in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 10.06.2015 zu stellen.

 

Herr Albrecht und Herr Hofmann werden sich zum Inhalt des Antrages abstimmen.