Sitzung: 26.05.2015 Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport (beendet)
Herrn Hofmann beantragt für Frau Knöpfel (Jugendkunst
e.V.), Herrn Hahn (Performdance e.V.) und Herrn Zühlsdorf (STiC-er Theater
e.V.) das Rederecht zu diesem Tagesordnungspunkt.
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0
Stimmenthaltungen
Herr Albrecht informiert, dass am 30.3.2015 mit dem
Ministerium ein Abstimmungsgespräch stattgefunden hat. Es wurde unter anderem
die zukünftige Förderung der Vereine besprochen. Zu dem Zeitpunkt hat kein
Verein diese Förderkriterien erfüllt, aber es wurde mitgeteilt, dass eine
andere Förderung möglich sei.
Weiter wurde die Möglichkeit dargestellt, eine
Förderkunstschule in Vorpommern zu installieren. Dazu müsste aus den jetzigen
drei Vereinen eine gemeinsame juristische Person entstehen.
Herr Albrecht weist aber auch darauf hin, dass eine
Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land abgeschlossen wurde. Daher dürfen
keine zusätzlichen Kosten für freiwillige Leistungen anfallen. Es muss
sichergestellt sein, dass mit einer Förderkunstschule die Kosten gleichbleiben.
Er macht klar, dass der Förderantrag bis 01.10.2015
gestellt werden muss.
Herr Hahn (Performdance e.V.) verteilt an die
Mitglieder des Ausschusses die „Verordnung zur staatlichen Anerkennung von
Musikschulen und von Kinder- und Jugendkunstschulen M-V“ sowie der
Kooperationsvertrag zwischen dem Förderverein Jugendkunst e.V., Performdance
e.V. sowie STiC-erTheater e.V. zur Kenntnis.
Er teilt mit, dass durch das Ministerium während der
Beratung bei Herrn Albrecht deutlich gemacht wurde, dass keine der drei
bisherigen Vereine allein die Anerkennung als Jugendkunstschule ab dem Jahr
2016 erhalten würde. Es ist notwendig, eine Jugendkunstschule durch einen
Zusammenschluss zu erwirken. Der bisherige Kooperationsvertrag reiche nicht
mehr aus. Nur eine juristische Person wird akzeptiert.
Herr Hahn macht weiter umfangreiche Ausführungen zu
den Bereichen der Arbeit, die vom Ministerium anerkannt werden.
Weiter macht er deutlich, dass die Anstellung eines
hauptamtlichen Geschäftsführers zusätzliche Kosten in Größenordnungen
darstellen würde. Dies ist aus derzeitiger finanzieller Sicht gar nicht möglich.
Ebenfalls ist vorgesehen, dass vorwiegend Absolventen mit Hochschulabschluss
angestellt werden sollen.
Herr Hahn betont, dass ein extremer Zeitdruck besteht,
diese neue juristische Person „Jugendkunstschule Vorpommern-Rügen“ zu gründen.
Dazu wäre juristische Unterstützung seitens der Hansestadt Stralsund von Nöten.
Am 10.06.2015 wird ein Treffen mit Herrn Drescher
stattfinden, in dem auch die Forderung gestellt wird, dass der Landkreis auch
Unterstützung geben sollte.
Herr Hahn informiert, dass jeder Verein einen Teil der
Angebote separat weiterführen wird, da dieser nicht in die Jugendkunstschule
integriert werden kann.
Auf Nachfrage von Frau Schüler bestätigt Herr Hahn,
dass es sich bei der vorliegenden Verordnung um die neueste Fassung handelt.
Herr Hahn teilt mit, dass Performdance im Jahr
zwischen 3 und 5T€ Projektförderung erhält. Die geldwerten Sachleistungen in
Höhe von fast 30T€ können als kommunaler
Förderanteil empfangen werden.
Herr Zühlsdorf ergänzt, dass die Hansestadt Stralsund
laut Betreibervertrag 90 T€ zahlt, die für Betriebskosten, für die Finanzierung
des technischen Leiters und für eine halbe Sachbearbeiterstelle vorgesehen
sind. Für inhaltliche Arbeit muss je nach Projekt ein gesonderter Förderantrag
gestellt werden.
Frau Knöpfel ergänzt, dass derzeit noch ein Antrag auf
Miet- und Personalkostenzuschuss in Höhe von 50 T€ läuft. Dazu informiert Frau
Schulz, dass derzeit die vorläufige Haushaltsführung gilt. Zu den Mietkosten
macht sie deutlich, dass sie einen Mietvertrag benötigt, aus dem genau hervor
geht, wie viel Quadratmeter wirklich durch Jugendkunst e.V. genutzt werden. Im
Haushalt 2015 ist alles eingeplant worden.
Frau Knöpfel teilt weiter mit, dass es bei Jugendkunst
e.V. einen neuen Vorstand gibt. Dieser muss sich in die Situation erst
hereinfinden.
Der Verein sieht den Bildungsauftrag und wünscht sich,
dass kulturelle Bildung mehr an Bedeutung im Jugendbereich findet.
Frau Bartel wünscht sich eine gemeinsame Unterstützung
durch die Hansestadt und den Landkreis. Dies sollte dann auch durch den
Ausschuss im Landkreis begleitet werden.
Herr Hofmann fragt nach, ob es möglich wäre, die
Jugendkunstschule der Musikschule unterzuordnen, um der Verpflichtung des
hauptamtlichen Geschäftsführers damit nachzukommen.
Dazu verdeutlicht Herr Albrecht, dass die Musikschule
eine Einrichtung der Stadt ist. Die Jugendkunstschule ist ein externes Gebilde.
Frau Dibbern fragt nach, ob eine Programmerweiterung
erfolgt, wenn es eine Jugendkunstschule des gesamten Kreises gibt.
Dazu machen Herr Zühlsdorf und Herr Hahn deutlich,
dass bereits viele Projekte im Landkreis im Rahmen von Nachmittagsprojekten
angeboten werden.
Frau Knöpfel ergänzt, dass es auf Rügen noch große
Probleme durch die weiten Wege für die Kinder und Jugendlichen gibt. Es wird
daran gearbeitet, die Zugänge zu verbessern.
Auf die Nachfrage von Frau Schüler stellt Herr Hahn
klar, dass es die einzige Jugendkunstschule im Landkreis wäre.
Herr Hofmann sichert den Gästen zu, dass Thema in eine
nächste Sitzung des Kreiskulturausschusses zu bringen.
Herr Albrecht fasst zusammen, dass die Verwaltung von
der Bürgerschaft eine Empfehlung benötigt, wie die weitere Arbeit aussehen
soll. Eine enge Kooperation mit der Stadt kann auch angeboten werden, ohne dass
die Hansestadt Stralsund Mitgesellschafter ist. Es muss einen
Bürgerschaftsbeschluss geben. Dazu müssen noch Abstimmungen mit dem Rechtsamt
geführt werden. Weiter wäre es gut, wenn auch der Ausschuss sich mit seiner
Meinung positionieren würde.
Frau Schüler fragt nach, wie die Finanzierung eines
Geschäftsführers gesichert wird, wenn dieser vorgeschrieben wird.
Dazu merkt Herr Albrecht an, dass dann eine
entsprechende Förderung des Landes in Aussicht gestellt werden müsste.
Frau Dibbern fragt nach, wie die Haftung aussieht,
wenn die Stadt oder der Kreis Mitgesellschafter würde.
Dazu weist Herr Albrecht darauf hin, dass dann alle
Risiken aufgelistet und darüber dann auch beraten werden müsste.
Herr Hahn und Frau Knöpfel verdeutlichen die
Wichtigkeit der gemeinsamen Arbeit von Vereinen und Verwaltung.
Herr Hofmann schlägt vor, einen Antrag in der nächsten
Bürgerschaftssitzung am 10.06.2015 zu stellen.
Herr Albrecht und Herr Hofmann werden sich zum Inhalt
des Antrages abstimmen.