Sitzung: 09.04.2015 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
1.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Aufhebung des Beschlusses Nr. 2015-VI-02-0171.
2.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, dem FC. Pommern Stralsund e.V. die Nutzung des Namensrechtes des Stadions der Freundschaft als immaterielle Zuwendung im Rahmen der Sportförderung zu gestatten.
3.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stimmt der Umbenennung des Stadions der Freundschaft in „PRIMUS Immobilien Arena“ durch den FC. Pommern Stralsund e.V. im Rahmen eines Sponsorings mit der PRIMUS Immobilien AG zu.
4.
Für die Gestattung der Namensrechtsnutzung als immaterielle Zuwendung im Rahmen der Sportförderung sind insbesondere die nachstehenden Voraussetzungen einzuhalten:
Dem FC. Pommern Stralsund e.V. wird im Rahmen der Sportförderung die Nutzung des Namensrechtes am Stadion der Freundschaft als immaterielle Zuwendung zweckgebunden für den Abschluss eines Sponsorings gestattet.
Die Zuwendung erfolgt zeitlich befristet für die Dauer von ca. drei Jahren bis zum Ende der Saison 2017/2018.
Der beabsichtigte Sponsor darf kein Produzent oder Händler von jugendschutzrelevanten Gütern, wie z. B. Tabakwaren, Alkohol oder Gewinnspielen, sein und das Ansehen der Hansestadt Stralsund nicht gefährden, insbesondere durch sein Auftreten, seine öffentliche Darstellung oder durch gewerberechtliche Unzuverlässigkeit.
Zur Glaubhaftmachung der Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen für die beabsichtigte Nutzung des Namensrechts im Rahmen eines Sponsorings ist durch den FC Pommern Stralsund e.V. entweder der Sponsoringvertrag selbst offen zu legen oder eine Erklärung des Sponsors beizubringen.
Über jeden Antrag des FC. Pommern Stralsund e.V. auf Umbenennung des Stadions im Rahmen eines Sponsorings berät und beschließt die Bürgerschaft im Einzelfall.
Ein Drittel der durch den FC. Pommern Stralsund e.V. erzielten Sponsoringeinnahmen ist durch den Verein unter Abstimmung mit der Hansestadt Stralsund für erforderliche Maßnahmen an städtischen Sportstätten, vorrangig für die namensgebende Sportstätte, einzusetzen. Hierüber ist ein Verwendungsnachweis durch den FC. Pommern Stralsund e.V. zu erstellen.
Die Hansestadt Stralsund wird vom FC. Pommern Stralsund e.V. von der finanziellen Last sämtlicher Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Umbenennung und der Rückbenennung der Sportstätte stehen, u.a. Beschilderungen und Ummeldungen, freigehalten werden.
Der FC. Pommern Stralsund e.V. erhält keine weiteren Zuwendungen direkt aus dem Kernhaushalt der Hansestadt Stralsund.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Mehrheitlich beschlossen