Frau Wilcke sagt, dass ein Gutachten vorliegt, welches besagt, dass die Pfähle neu errichtet werden müssen.

 

Herr Lastovka fragt, ob das Gutachten schriftlich vorliegt.

 

Frau Wilcke meint, dass eine einfache schriftliche Voreinschätzung vorliegt. Ein detailliertes Gutachten muss beauftragt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn van Slooten nach möglichen Kosten, antwortet Frau Wilcke, dass sich die Kosten für das Gutachten auf ca. 5.000€ belaufen würden.

 

Herr Meißner erklärt, dass der Landesanglerverband, z.B. in Marlow,  Maßnahmen umgesetzt hat, um behindertengerechte Angelplätze zu schaffen. Die bereits bestehende Anlage bietet naturschutzrechtlich Vorteile gegenüber einer neu zu errichtenden.

Es geht nicht nur um das Angeln sondern darum, den Integrationsgedanken von Menschen mit Handicap voranzubringen. Bei allen bisher errichteten Angelstegen beliefen sich die  Materialkosten pro Steg auf ca. 3000 €, diese wurden vom Landesanglerverband finanziert. Die Hansestadt Stralsund ist als Eigentümer der Fläche berechtigt zu entscheiden, was mit dieser geschehen soll bzw. muss. Durch hohe Zäune und Stacheldraht ist die Bewirtschaftung des Grundstückes durch den Pächter nicht möglich. Des Weiteren ist keine Kontrolle durch die ehrenamtlichen Fischereiaufseher möglich. Die aufgeführten Gründe haben Herrn Meißner dazu bewogen einen Prüfantrag an die Verwaltung zu stellen, wie in Zukunft mit dem Areal umgegangen werden soll. Für eine eventuelle Förderung durch den Landesanglerverband muss der Steg öffentlich zugänglich sein.  

 

Herr van Slooten fasst zusammen, dass die Zäune die öffentliche Nutzung ausschließen.

Es kommen keine großen Kosten auf die Stadt zu, da die Materialkosten (3000 €) vom Landesanglerverband kommen.  Er fragt, was genau die Verwaltung machen soll und ob die Zuwegung mit dem Rollstuhl gewährleistet ist.

 

Herr Meißner betont, dass nicht nur die Errichtung eines Steges durch die Verwaltung geprüft werden soll sondern auch, ob die notwendige Zuwegung möglich ist.

 

Frau Gessert sagt, dass sich der B-Plan 32 im Vorentwurf befindet. Es soll ein Wohngebiet mit ca. 70 Bauparzellen entstehen und entlang der Teichuferzone eine 50m lange Grünfläche. Grundsätzlich gilt im Gewässerschutzstreifen Bauverbot.

Nach den Vorstellungen der Verwaltung ist ein öffentlicher Weg geplant, aber keine Straße und Parkplätze. Da sich der Gehölzstreifen um den Teich vollständig geschlossen hat, ist ein gesetzlich geschütztes Biotop entstanden, in das nur mit Ausnahme der der unteren Naturschutzbehörde eingegriffen werden kann. Das beschränkt sich auf Einzelfälle und setzt ein öffentliches Interesse voraus.

Bei dem Gehölzstreifen handelt es sich außerdem um einen Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes.

 

Herr Lastovka fasst die Probleme zusammen, u.a. die Zuwegung zum Steg und die Errichtung bzw. Rekonstruktion des Steges. Er fragt nach Antragsänderung.

 

Auch Herr Gottschling und Herr van Slooten  sprechen sich für die Änderung des Antrages aus.

 

Frau Fischer fügt hinzu, dass durch die Entstehung des Wohngebietes eine Nutzung des Teiches sinnvoll wäre. Weiter möchte Sie wissen, wem die Zäune gehören.

 

Herr Lastovka lässt über folgenden Antrag abstimmen:

 

Der Antrag von Herrn Meißner wird zurückgestellt, überarbeitet und auf eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses vertagt.

 

 

 


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