Sitzung: 15.04.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Lewing weist auf die mit den Sitzungsunterlagen übergebene Übersicht
zum Stand der Prüfungen der einzelnen Arbeitspakete hin. Diese enthält zusätzlich
die Namen der zuständigen Prüfer/innen. Sie übergibt das Wort an Frau Ehrke.
Frau Ehrke nimmt Bezug auf die Aussagen von Herrn Bents in der letzten
Ausschusssitzung zum vorläufigen Zeitplan für die Erarbeitung und Feststellung
der Eröffnungsbilanz bis zum Ende des Jahres 2015.
Sie informiert über das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport
vom 11.03.2015 zum Genehmigungsverfahren der Haushaltsatzung 2015. Danach ist
dafür zwingend Voraussetzung, dass dem Ministerium eine verbindliche
Bestätigung des Oberbürgermeisters zur abgeschlossenen Aufstellung der
Eröffnungsbilanz vorliegt. Weiterhin ist ein verbindlicher und zwischen der
Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmter Zeit- und Ablaufplan, der
den voraussichtlichen Termin für die Feststellung der Eröffnungsbilanz angibt,
zu übermitteln.
Frau Ehrke teilt mit, dass am 14.04.2015 dazu eine Beratung im
Kämmereiamt stattgefunden hat, an der auch Herr Bents teilnahm. Im Ergebnis der
Beratung wurde eine erneute Abstimmung für Ende April 2015 vereinbart.
Des Weiteren sagt Frau Ehrke, dass die überwiegende Anzahl der
Arbeitspakete geprüft worden ist. Derzeitig seien insgesamt noch neun Arbeitspakete nicht abschließend
geprüft, teils wegen ausstehender Überarbeitungen bzw. Auskünfte der
Verwaltung, teils wegen laufender Prüfverfahren. Ein Arbeitspaket 39 „Anlagen
im Bau“ werde von der Verwaltung erst erarbeitet, habe also dem
Rechnungsprüfungsamt, trotz Anforderung seit zwei Jahren, bisher überhaupt noch
nicht vorgelegen. Weiterhin mussten zwei Arbeitspakete 06
„Infrastrukturmaßnahmen/Straßenbeleuchtung“ und 20 „Grundstücke im
Umlaufvermögen“, deren Prüfungen 2014 bereits abgeschlossen worden waren, wegen
neuer Erkenntnisse nochmals zur Überarbeitung geöffnet werden.
Frau Ehrke
macht darauf aufmerksam, dass auch Bilanzpositionen zu prüfen sind, die nicht
in Arbeitspaketen erfasst wurden. Dafür müsse ebenfalls eine entsprechende
Prüfungszeit berücksichtigt werden.
Herr Kuhn fragt, ob es Vorgaben seitens des Rechnungsprüfungsamtes oder
einen verbindlichen Termin für die Verwaltung gäbe, wann die fehlenden
Arbeitspakete vorliegen müssen.
Dies verneint Frau Ehrke. Sie sagt, dass das Rechnungsprüfungsamt der
Verwaltung dazu keine Vorgaben machen kann.
Herr Butter nimmt ab 15:05 Uhr an der Sitzung teil.