Frau Lewing weist auf die mit den Sitzungsunterlagen übergebene Übersicht zum Stand der Prüfungen der einzelnen Arbeitspakete hin. Diese enthält zusätzlich die Namen der zuständigen Prüfer/innen. Sie übergibt das Wort an Frau Ehrke.

 

Frau Ehrke nimmt Bezug auf die Aussagen von Herrn Bents in der letzten Ausschusssitzung zum vorläufigen Zeitplan für die Erarbeitung und Feststellung der Eröffnungsbilanz bis zum Ende des Jahres 2015.

 

Sie informiert über das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport vom 11.03.2015 zum Genehmigungsverfahren der Haushaltsatzung 2015. Danach ist dafür zwingend Voraussetzung, dass dem Ministerium eine verbindliche Bestätigung des Oberbürgermeisters zur abgeschlossenen Aufstellung der Eröffnungsbilanz vorliegt. Weiterhin ist ein verbindlicher und zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmter Zeit- und Ablaufplan, der den voraussichtlichen Termin für die Feststellung der Eröffnungsbilanz angibt, zu übermitteln.

 

Frau Ehrke teilt mit, dass am 14.04.2015 dazu eine Beratung im Kämmereiamt stattgefunden hat, an der auch Herr Bents teilnahm. Im Ergebnis der Beratung wurde eine erneute Abstimmung für Ende April 2015 vereinbart.

 

Des Weiteren sagt Frau Ehrke, dass die überwiegende Anzahl der Arbeitspakete geprüft worden ist. Derzeitig seien insgesamt noch neun Arbeitspakete nicht abschließend geprüft, teils wegen ausstehender Überarbeitungen bzw. Auskünfte der Verwaltung, teils wegen laufender Prüfverfahren. Ein Arbeitspaket 39 „Anlagen im Bau“ werde von der Verwaltung erst erarbeitet, habe also dem Rechnungsprüfungsamt, trotz Anforderung seit zwei Jahren, bisher überhaupt noch nicht vorgelegen. Weiterhin mussten zwei Arbeitspakete 06 „Infrastrukturmaßnahmen/Straßenbeleuchtung“ und 20 „Grundstücke im Umlaufvermögen“, deren Prüfungen 2014 bereits abgeschlossen worden waren, wegen neuer Erkenntnisse nochmals zur Überarbeitung geöffnet werden.

 

Frau Ehrke macht darauf aufmerksam, dass auch Bilanzpositionen zu prüfen sind, die nicht in Arbeitspaketen erfasst wurden. Dafür müsse ebenfalls eine entsprechende Prüfungszeit berücksichtigt werden.

 

Herr Kuhn fragt, ob es Vorgaben seitens des Rechnungsprüfungsamtes oder einen verbindlichen Termin für die Verwaltung gäbe, wann die fehlenden Arbeitspakete vorliegen müssen.

 

Dies verneint Frau Ehrke. Sie sagt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Verwaltung dazu keine Vorgaben machen kann.

 

Herr Butter nimmt ab 15:05 Uhr an der Sitzung teil.