Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Am 26. April wird parallel zur Oberbürgermeisterwahl ein Bürgerentscheid durchgeführt.

 

Die Frage lautet:


Sind Sie dafür, dass die Stadtbibliothek in gleichem Maße wie jetzt auch in Zukunft
allen Bevölkerungsschichten zur Verfügung steht?“

 


Herr Dr. v. Bosse begründet ausführlich den vorliegenden Antrag.

 

Frau von Allwörden verweist auf das Schreiben des Innenministeriums und die darin enthaltene Aussage, dass das vorgesehene Bürgerbegehren rechtswidrig sei. Weiter wurde im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes durch Frau von Allwörden bereits aufgeführt, dass Schüler, Studenten, Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre die Bibliothek weiterhin kostenfrei nutzen. Alle weiteren sozialen Staffelungen (ALG II-Bezieher, Rentner, Alleinerziehende) bleiben erhalten. Die Bibliothek wird auch in Zukunft allen Bevölkerungsschichten in gleichem Maße zur Verfügung stehen.

 

Herr Rickmann teilt für die SPD-Fraktion mit, dass eine Beschlussfassung des Antrages für rechtlich bedenklich gesehen wird und damit nicht zugestimmt werden kann.

 

Herr Quintana Schmidt informiert, dass Fraktion Linke offene Liste den Antrag unterstützen wird.

 

Der Präsident stellt den vorliegenden Antrag wie folgt zur Abstimmung:    


Mehrheitlich abgelehnt