Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

 


Frau Müller begründet den Antrag ausführlich und teilt dabei mit, dass die Fraktion Linke offene Liste ebenfalls als Einreicher des Antrages auftritt.

 

Herr Meier führt aus, dass jeder Einwohner die Möglichkeit wahrnehmen kann, am politischen Gestaltungsprozess teilzunehmen. So kann man sich z. B. an öffentliche Sitzungen der Stadt- und Ortsverbände der verschiedenen Parteien wenden. Es gibt die Möglichkeit, an den Präsidenten oder an die einzelnen Fraktionen und Fraktionsmitglieder Anfragen und Wünsche zu richten. Man kann an Parteiveranstaltungen teilnehmen und sich natürlich im Wege der Einwohnerfrage direkt an die Bürgerschaft wenden. Seitens der CDU/FDP-Fraktion wird dies als ausreichend empfunden. In diesem Rahmen sollte der politische Willensbildungsprozess stattfinden.

 

Herr Suhr plädiert für eine Beschlussfassung des Antrages.

 

Herr Meier ergänzt, niemanden auszugrenzen, jedoch sollte vor einer Entscheidung in der Bürgerschaft eine ganze Bandbreite von Meinungen und Ansichten vorliegen. Dazu müssen die vorgenannten Möglichkeiten genutzt und nicht nur eine Meinungsäußerung in der Bürgerschaft kurz vor einer Beschlussfassung gehört werden. Der vorhergehende Prozess sollte genutzt werden, um sich eine umfassende Meinung einzuholen.

 

Herr Laack geht auf die weiter sinkende Wahlbeteiligung in Stralsund ein und führt diese auf zu wenige Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zurück.

 

Herr Rickmann spricht sich für eine Erprobung der veränderten Verfahrensweise aus. Sollte sich diese Form der Bürgerbeteiligung nicht bewähren, könnte jederzeit eine erneute Hauptsatzungsänderung erfolgen.

 

Der Präsident stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:

 

 

 

 

Pause: 17:45 – 18:15 Uhr

 


Es liegen 19 Zustimmungen vor. Damit wird die erforderliche Mehrheit aller Gemeindevertreter nicht erreicht und der Antrag ist somit abgelehnt worden.