Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage:

1.

„Dank“ des in dieser Form weltweit einzigartigen Grundrechtsanspruchs auf Asyl, sind die Asylbewerberzahlen deutschlandweit stetig am Steigen. Auch Stralsund soll noch in diesem Jahr sowie in den Folgejahren einen nicht geringen Anteil von Asylbewerber zusätzlich aufnehmen.

In unsere Stadt kursieren bereits die Gerüchte ,daß die Hansestadt Stralsund gemeinsam mit dem Landkreis V-R außer den geplanten 200 zusätzlichen Plätzen für Asylbewerber im neuen Gebäude des Asylbewerberheims auf dem Dänholm (Januar 2015), zusätzlich noch 90 Wohnungen im Stadtteil Grünhufe sowie 15 weitere Wohnungen in der Lion-Feuchtwanger- Straße für Asylbewerber herrichten will. Breiter Unmut macht sich bereits in Stralsund breit. Deshalb nun nachfolgende Fragen: Wie viele Asylbewerber wurden bereits in den vergangenen 2 Jahren Jahren oder sollen im Jahr 2015 in Stralsund aufgenommen bzw. zentral und dezentral untergebracht werden und wo sollen die Asylbewerber dezentral untergebracht werden? (Stadtteile und Straßen)

 

2.

Wann genau erfolgt oder erfolgte eine Information der Bürgerinnen und Bürger über die beabsichtigte dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern?

 

3.

Wie wurde oder wird eine Information der Bürgerinnen und Bürgern über das Vorhaben der Zuweisung von Asylbewerbern sichergestellt und wieweit wurden und werden die Bürgerinnen und Bürger in der Angelegenheit angehört und wie wird die Bürgerbeteiligung sichergestellt?

 

 

Herr Grieser beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Zahl der aufgenommenen Asylbewerber durch die Hansestadt Stralsund betrug in den letzten Jahren ca. 150. Für das Jahr 2015 wurden durch den Landkreis weitere 190 angekündigt. Weitere Auskünfte können nicht erteilt werden.

 

 

 

 

Zu 2.

Eine Information der Bürgerinnen und Bürger über die Situation der Asylbewerber in Deutschland erfolgt seit mehr als zwei Jahren fast täglich über sämtliche Medien. Auch in der Hansestadt Stralsund ist das Thema präsent. Die Bürgerschaft wurde auch in der Vergangenheit  unterrichtet. Z.B. in Beantwortung der Anfrage von Herrn Arendt am 24.01.2013., zuletzt auf der Sitzung am 22.01.2015.

 

Zu 3.

Eine gesonderte Bürgerinformation ist nicht vorgesehen. Ebenso ist eine Bürgerbeteiligung in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises nicht zulässig.

Es entspricht zudem nicht der Praxis, dass Hausbewohner über den Zuzug von Mietern egal welcher Herkunft, Rasse, Alter, Geschlecht, Religion oder sonstiger Merkmale befragt oder informiert werden. Das wird auch in der Zukunft nicht geschehen.

 

Herr Arendt fragt, ob im Haus am Rügendamm, bis zur 3.Etage, die Studenten und Lehrlinge Wohnungen freiziehen und Asylbewerber einziehen.

 

Herr Grieser verweist auf die Antwort zu angemieteten Wohnungen auf die Anfrage von Frau Müller zur Sitzung am 22.01.2015.