Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.

Der Städtebauliche Rahmenplan Insel Dänholm in der Fassung vom Juli 2014 wird als Grundlage für die weitere städtebauliche Ordnung und Entwicklung dieses Gebietes bestätigt.

2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Herr Suhr begründet die vorliegenden Änderungsanträge.

 

 

Der Präsident stellt die Änderungsanträge wie folgt zur Abstimmung:

 

1. Antrag

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Städtebaulichen Rahmenplan Insel Dänholm soll festgeschrieben werden, dass der

Küstenstreifen besonderen Schutz genießt. Dazu sind die geschützten Biotope 211

Boddengewässer mit Verlandungsbereichen (Landesliste HST Nr. 211, Reg.-Nr. 0308-112 B5020, Großer Dänholm) und B1 Steilküste mit inaktiven Kliff (B1, Großer Dänholm) ausgenommen von einer Trassenlegung des Rundweges Dänholm. Außerdem sind in diesen Bereichen Sichtachsen auszuschließen. Der integrierte Gesamtplan des Städtebaulichen Rahmenplan Insel Dänholm ist dementsprechend zu ändern.“

 

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Abstimmung 2. Antrag

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Städtebaulichen Rahmenplan Insel Dänholm sind folgende Passagen zu streichen:

 

             Im nordöstlichen Inselteil wird ein Campingplatz mit dem Schwerpunkt Reisemobile eingeordnet. Der vorhandene Badestrand wird unter Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes gesichert und behutsam aufgewertet. (Seite 68)

             Einrichtung eines Campingplatzes und Sicherung des Badestrandes auf dem Nördlichen Dänholm (Seite 70)

             Bei den Objekten „Besucherzentrum auf dem Großen Dänholm“ sowie „Gastronomie in der Parkanlage“ und „Funktionsgebäude Campingplatz auf dem Nördlichen Dänholm“ handelt es sich um symbolhafte Darstellungen an bevorzugten Standorten. (Seite 71)

             Zwischen dem Wassersportzentrum und der Rügenbrücke im Osten des Inselteils wird ein Campingplatz mit dem Schwerpunkt Reisemobile eingeordnet. Der Dänholm ist aufgrund der Lage und dem Wasserbezug für Touristen, die mit ihrem Reisemobil eine oder mehrere Übernachtungen planen, ein attraktiver Standort. Der geplante Campingplatz bietet Raum für maximal 70 Parzellen mit rund 100 m2 sowie ein Funktionsgebäude. (Seite 74)

             Eine öffentlich nutzbare Sanitäranlage für die Badestelle sollte in Verbindung mit dem Funktionsgebäude für den Campingplatz angeboten werden. (Seite 85)

             den Campingplatz (Seite 95)

 

Im Städtebaulichen Rahmenplan Insel Dänholm sind folgende Passagen zu ändern:

 

             "und dem geplanten Campingplatz" (Seite 75) in "und dem Biotop B4"

             "im Bereich des Campingplatzes" (Seite 75) in "im Bereich des Biotops B4"

             " Nördlicher Dänholm: Besucherparkplatz, Campingplatz, Badestrand mit          Liegewiese"

(Seite 81) in  "Nördlicher Dänholm: Besucherparkplatz, Badestrand mit Liegewiese"

"Wassersportzentrum, geplanten Besucherparkplatz und Campingplatz" (Seite 82) in                 "Wassersportzentrum und Campingplatz" „

 

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmung 3. Antrag

 

Herr Dr. Zabel verweist auf die Zuständigkeiten und Beratungen im Kreistag.

 

Herr Suhr bestätigt dies, erklärt aber, dass es hier um eine grundsätzliche Klärung der Standortfrage gehe.

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Im Städtebaulichen Rahmenplan Insel Dänholm soll festgeschrieben werden, dass es zu keiner Verstetigung der zentralen Unterkünfte für Asylsuchende auf dem Dänholm kommen soll. Dazu wird im Städtebaulichen Rahmenplan Insel Dänholm unter 6.3 Erschließungskonzept Maßnahmen und Erläuterungen ergänzt:

 

Um auf die zentralen Unterkünfte für Asylsuchende auf dem Dänholm langfristig verzichten zu können, wirkt die Hansestadt Stralsund auf die dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden im direkten Stadtgebiet hin, nicht in der Peripherie des Dänholm.“

 

Herr Dr. Zabel verweist auf die Zuständigkeiten und Beratungen im Kreistag.

 

Herr Suhr bestätigt dies, erklärt aber, dass es hier um eine grundsätzliche Klärung der Standortfrage gehe.

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmung 4. Antrag

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Städtebauliche Rahmenplan Insel Dänholm ist um folgende Maßnahme zu ergänzen:

 

Eine Rückentwicklung der Gewerbefläche auf dem Großen Dänholm südlich des Rügendamms (Adresse: Zum kleinen Dänholm 1, Stralsund) wird angestrebt.

 

Diese Maßnahme ist festzuschreiben unter 4.3 Nutzungskonzept Großer Dänholm und 6.3

Erschließungskonzept Maßnahmen und Erläuterungen.“

 

Mehrheitlich abgelehnt

 

Der Präsident stellt die Vorlage B 0179/2014 wie folgt zur Abstimmung:

 

 


Mehrheitlich zugestimmt